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IKK-Tarifgemeinschaft: Zukunft der IKK-Betriebsrente gesichert

GdS und IKK-Tarifgemeinschaft haben sich auf eine Verteilung der Ergänzungsfinanzierung für die IKK-Betriebsrente geeinigt.

Dabei wurde eine paritätische Verteilung verhindert und durchgesetzt, dass die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils stufenweise erfolgt. Der auskömmliche Ergänzungsbeitrag war schon in den letzten Verhandlungsrunden anhand versicherungsmathematischer Gutachten übereinstimmend mit 4,81 Prozent festgesetzt worden. Der Gesamtbeitrag beträgt somit 8,81 Prozent des versorgungsfähigen Arbeitsentgelts.

Die zusätzlich erforderlichen 4,81 Prozent verteilen sich durch diese Einigung wie folgt: Die Ergänzungsfinanzierung beginnt ab dem 1. Januar 2021 und wird zunächst in voller Höhe (4,81 Prozent) vom Arbeitgeber übernommen. Erst ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die Beteiligung der Beschäftigten, die unter den TV IKK-Betriebsrente fallen.

Im Einzelnen:


 
Das Gesamtvolumen – zusammengesetzt aus dem bisherigen Versorgungsbeitrag (= 4,0 Prozent) und der Ergänzungsfinanzierung (= 4,81 Prozent) – tragen die Beschäftigten nur zu einem Drittel und nicht zur Hälfte, wie es die Arbeitgeberseite zunächst gefordert hatte.

Die Tarifeinigung sichert die Zukunft der IKK-Betriebsrente als unverzichtbares zweites Standbein neben der gesetzlichen Rente!

Das Leistungsniveau der IKK-Betriebsrente wurde mit Erfolg verteidigt!


Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Entscheidungsgremien. Hierzu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 20. November 2020 vereinbart.

Am 10. November 2020 geht es weiter mit der Fortsetzung der Vergütungsrunde!

Für die GdS verhandelten:
Sabine Wellnitz (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Oliver Bönecke (IKK classic), Mathias Findeisen (IKK Brandenburg und Berlin), Jochen Schneider (IKK Südwest), Kirsten Pekrone (IKK gesund plus)