beschlossen vom Gewerkschaftstag am 23. April 2024 in Magdeburg
I. Organisation
Die GdS ist die Gewerkschaft für die Beschäftigten der Sozialversicherungsträger und ihrer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die GdS setzt sich dafür ein, die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit bei den Sozialversicherungsträgern zu erhalten und aufgabengerecht auszugestalten.
Die GdS setzt sich ein für das Sozialstaatsprinzip als grundlegendes Element der Bundesrepublik Deutschland.
Sie vertritt die Interessen aller Statusgruppen. Dieses muss diskriminierungsfrei geschehen ohne Ansehen von Geschlecht, Herkunft, Neigungen oder anderen Tatbeständen.
Die in der Satzung verankerte parteipolitische Unabhängigkeit verpflichtet alle Akteure und Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer gewerkschaftlichen Aufgaben in der GdS. Die GdS ist zur Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien bereit.
II. Sozialpolitik
Die Sicherung der wesentlichen Lebensrisiken (Krankheit, Unfall, Alter, Pflege, Tod) liegt in der Verantwortung des Staates. Sie ist solidarisch zu finanzieren und öffentlich-rechtlich zu organisieren.
Die GdS setzt sich für eine gegliederte Sozialversicherung ein.
Die Finanzierung der Sozialversicherung muss aus Beiträgen erfolgen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind als versicherungsfremde Leistungen zwingend aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen zu finanzieren.
Die GdS steht zu dem Prinzip „Prävention vor Reha vor Rente“, das für alle Bereiche der Sozialversicherung gelten muss.
Die GdS unterstützt das Prinzip der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und die Zusammenarbeit mit und in den Selbstverwaltungsorganen. Um die Akzeptanz der Selbstverwaltung zu stärken, setzt sich die GdS für mehr Urwahlen bei den Sozialwahlen ein.
Die GdS wirkt an der Gestaltung der sozialpolitischen Entwicklung mit. Kontakte zur Bundesregierung und zu den politischen Entscheidungsträgern sowie zu den Spitzenverbänden der Sozialversicherung sind dabei ein wichtiger Faktor und somit weiter zu intensivieren. Gleiches gilt für die Geschäftsführungen und Vorstände der Sozialversicherungsträger. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und tarifunion statt. Die GdS arbeitet mit allen Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger partnerschaftlich zusammen. Das Tarifrecht muss zum Ziel haben, die Möglichkeiten eigenständiger Gestaltung im Dienst- und Tarifrecht, in der sozialen Fürsorge und bei der Ausgestaltung der Bildungswege zu nutzen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die GdS tritt für die Beibehaltung des gegliederten Krankenversicherungssystems ein.
Die GdS hält es für erforderlich, dass das Gesundheitswesen insgesamt unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts und der steigenden Lebenserwartung der Menschen zeitgemäß optimiert wird. Dabei muss eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sichergestellt sein.
Die GdS befürwortet das Prinzip des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, dieser ist sach- und aufgabengerecht anzupassen.
Soziale Pflegeversicherung
Eine würdige Pflege für alle Menschen ist zu garantieren – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten.
Pflegende Angehörige sind zu fördern und zu unterstützen analog den Regelungen der Elternzeit. Dieses umfasst einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr in die bisherige Beschäftigung und Lohnersatzleistungen analog zum Elterngeld.
Zur menschenwürdigen Pflege gehören auch bessere Arbeitsbedingungen für das Personal in der ambulanten und stationären Pflege.
Gesetzliche Rentenversicherung / Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst
Die umlagefinanzierte Rentenversicherung muss zentrale Säule der Alterssicherung bleiben. Daneben sind Betriebsrentensysteme im öffentlichen Dienst und private Vorsorge unverzichtbar.
Bei künftigen Reformen der Rentenversicherung dürfen deren Grundprinzipien, insbesondere das Solidarprinzip, die Entgeltbezogenheit und das Umlageverfahren, nicht aufgegeben werden.
Der demografische Wandel der Gesellschaft führt dazu, dass die bestehenden Alterssicherungssysteme weiterentwickelt werden müssen, um für alle ein menschenwürdiges Auskommen im Alter zu sichern. Die GdS setzt sich daher für gesetzliche Haltelinien ein, unter die das Rentenniveau nicht fallen darf. Dabei sind die Bedürfnisse der nachfolgenden Generationen zu berücksichtigen. Eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters lehnt die GdS ab.
Gesetzliche Unfallversicherung
Vorrangige Aufgaben der Unfallversicherung sind der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Wiedereingliederung und finanzielle Absicherung der Verletzten.
Der Katalog der anerkannten Berufskrankheiten ist im Hinblick auf den digitalen Wandel anzupassen.
DRV Knappschaft-Bahn-See und Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Die Zuständigkeitsbereiche der DRV KBS und der LSV erfordern jeweils eigenständige Träger.
Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, muss weiterhin vorrangiges Ziel der Politik bleiben.
Dabei muss dem Gedanken des lebenslangen Lernens und der notwendigen Qualifizierung stärker als bisher Rechnung getragen werden, um Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt bedarfsgerecht begegnen zu können.
Die Vermittlung in Arbeit muss originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter in kommunaler Trägerschaft bzw. der gemeinsamen Einrichtungen bleiben.
Entscheidend für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsförderung ist die Verringerung des Zahlenverhältnisses zwischen Arbeitslosen und zuständigen Vermittlern.
Die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen für das Bürgergeld ist unter Beachtung der Personalhoheiten und der Bedürfnisse der Beschäftigten unter dem Dach eines einheitlichen Bundesträgers zu organisieren.
Teilhabe behinderter Menschen
Das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen ist weiter auszubauen.
Die GdS fordert eine verstärkte Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess. Den Trägern der Sozialversicherung kommt dabei als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion zu.
Familienleistungsausgleich
Der steuer- und sozialrechtliche Familienleistungsausgleich muss weiter verbessert werden.
Die Finanzierung familienpolitischer Maßnahmen hat wegen ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung aus Steuermitteln zu erfolgen.
III. Tarifpolitik
Die GdS gestaltet eigenständiges Tarif- und Dienstrecht in der Sozialversicherung. Gesetzliche Vorschriften, mit denen die Gestaltungsfreiheit der Versicherungsträger eingeschränkt wird, lehnt die GdS ab.
Der Mensch muss im Mittelpunkt des Arbeitsprozesses stehen. Für alle Beschäftigten fordert die GdS eine humane Gestaltung der Arbeitsplätze und eine umfassende Beschäftigungs- und Einkommenssicherung.
Die GdS kämpft für eine tätigkeitsbezogene Eingruppierungssystematik. Dabei befürwortet die GdS spezielle Tätigkeitsmerkmale und Beispielsfälle, die sich dort, wo sie vereinbart sind, als Eingruppierungsinstrument bewährt haben.
Die GdS bejaht das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst. Dem Leistungswillen der Beschäftigten muss die Bereitschaft der Arbeitgeber und des Gesetzgebers gegenüberstehen, die Arbeitsbedingungen zeitgemäß und sozial zu gestalten. Die Bezahlung muss den Aufgaben und der Bedeutung des Dienstes in der sozialen Sicherung entsprechen.
Durch gesetzliche Vorschriften, Tarifverträge und DO-Bestimmungen ist sicherzustellen, dass alle qualifizierten Beschäftigten in der sozialen Sicherung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Leistungen aufsteigen können.
Der demografische Wandel verändert die Anforderungen an Personalgewinnung und Personalbindung. Die GdS tritt dafür ein, die Beschäftigung bei den Trägern der sozialen Sicherung durch attraktive Arbeits- und Bezahlungsbedingungen für junge Menschen zu gestalten. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung lebensphasenorientierter Arbeitsbedingungen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Beschäftigtendatenschutz muss ein hohes Gut bleiben. Digitalisierung darf nicht den gläsernen Beschäftigten, dessen Leistung und Verhalten jederzeit kontrolliert wird, zur Folge oder zum Ziel haben.
IV. Dienst- und Beamtenrecht
Mit dem dbb beamtenbund und tarifunion steht die GdS für das Beamtentum als einer wichtigen Grundlage des demokratischen Rechtsstaates ein. Bei der Fortentwicklung des Dienst- und Beamtenrechts sind die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften gegenüber Parlamenten und Regierungen zu verbessern.
Eine angemessene Teilhabe an der Einkommensentwicklung ist zu sichern.
Die GdS setzt sich für die Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Besoldungs- und Versorgungsgesetzgebung ein.
V. Digitale Transformation
Die GdS erwartet vom öffentlichen Dienst, dass er sich seiner Funktion als Vorreiter bei Fragen sozialer Gerechtigkeit und bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen bewusst ist. Prekäre Arbeitsbedingungen, Befristungen und arbeitsplatzvernichtenden Einschnitten erteilen wir eine Absage. Die Versicherten haben Anspruch auf eine fundierte Auskunftserteilung durch einen Menschen und sollen nicht (nur) auf technische Lösungen verwiesen werden.
Beim Einsatz neuer Technologien erkennt die GdS positive Effekte auf eine ausgeglichene Balance zwischen Arbeit und Freizeit. Einer völligen Entgrenzung beider Lebensbereiche erteilt die GdS eine Absage.
Wichtig sind der Arbeitsplatzerhalt und die Sicherung inhaltlich anspruchsvoller Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektiven.
Attraktive Arbeitsbedingungen umfassen die Beachtung arbeitsmedizinische Erkenntnisse. Arbeitsplätze außerhalb der Dienststellen wie Telearbeit, Arbeit von unterwegs etc. bedürfen in gleichem Umfang Schutz wie diejenigen innerhalb des Betriebes.
Kernfragen für die Beschäftigten sind Licht, Luft und Zonen der Ruhe, Arbeitsplätze nach ergonomischen Erkenntnissen sowie ausreichende individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeit.
Die GdS will Motor für Fragen des Arbeitsschutzes und der Weiterentwicklung von Arbeit 4.0 in der Sozialversicherung sein.
VI. Mitbestimmung
Die GdS fordert ein umfassendes gewerkschaftliches Beteiligungsrecht bei Vorhaben, die Fragen des Bestands der Körperschaften in der Sozialversicherung, die Grundsätze ihrer Organisationsstruktur sowie die Ausgliederung von Aufgabenbereichen und Privatisierungsmaßnahmen betreffen.
Die GdS unterstützt die Personal- und Betriebsräte bei ihrer Arbeit für die Beschäftigten. Sie fordert die Weiterentwicklung des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts. Die Beteiligungsrechte der Personal- und Betriebsräte sind zu erweitern.
VII. Bildung
Die GdS tritt dafür ein, die Bildungswege in der Sozialversicherung weiterzuentwickeln. Alle Beschäftigten müssen Gelegenheit erhalten, sich nach erfolgreichem Abschluss in Tätigkeiten zu bewähren, die ihrer Qualifikation entsprechen.
Eine gegenseitige Anerkennung vergleichbarer Bildungsabschlüsse ist sicherzustellen.
Die GdS bekennt sich zum Prinzip des lebenslangen Lernens. In den Tarifverträgen der Sozialversicherung soll ein Qualifizierungsanspruch für alle Status- und Altersgruppen verankert werden. Schulungen über sich verändernde Arbeitsinhalte und -techniken sind regelmäßig anzubieten.
Qualifizierungsangebote sind so zu gestalten, dass alle Altersgruppen geeigneten Zugang finden.
Die GdS unterstützt Bachelor- und Masterstudiengänge, die als Duales Studium oder berufsbegleitend angeboten werden, partnerschaftlich. Teilzeitbeschäftigten sind derartige Angebote ebenfalls zugänglich zu machen.
Die GdS unterstützt die Personal- und Betriebsräte bei ihrer Arbeit für die Beschäftigten. Sie fordert die Weiterentwicklung des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts. Die Beteiligungsrechte der Personal- und Betriebsräte sind zu erweitern.
VIII. Chancengleichheit
Nach Überzeugung der GdS ist das Diskriminierungsverbot uneingeschränkt anzuwenden in Theorie und Praxis. Die Chancengleichheit muss bei allen Personalentscheidungen beachtet werden.
Gleichberechtigte Karrierepfade für Frauen und Männer sind zu fördern.