Liebe Kolleginnen und Kollegen, inzwischen hat die KKH bekannt gegeben, welche Standorte von den organisatorischen Veränderungen betroffen sind. Zu Recht erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns auch Antworten, wie diese organisatorischen Änderungen sozial flankiert werden.
Wir haben uns zwischenzeitlich in zwei Verhandlungsrunden mit der Arbeitgeberseite über die tarifliche Begleitung ausgetauscht. Die KKH möchte eine tarifliche Vereinbarung schließen, die sich an dem Strukturtarifvertrag aus dem Jahr 2014 orientiert.
KKH: Vorbild TV Struktur 2014
Dagegen haben wir seitens der GdS keine grundsätzlichen Bedenken. Wir haben allerdings die deutliche Erwartung geäußert, dass sich die tariflichen Regelungen am tatsächlichen Bedarf und an der Interessenlage der Kolleginnen und Kollegen wie auch der KKH orientieren.
Kein Personalabbau geplant
Uns gegenüber hat die KKH noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es nicht um einen Personalabbau geht. Im Gegenteil will die KKH nach Möglichkeit sämtliche von der Verlagerung ihres Arbeitsplatzes betroffenen Kolleginnen und Kollegen halten. Diese Zielsetzung ist nach unserer Kenntnis im Jahr 2014 mit dem Strukturtarifvertrag nicht erreicht worden. Vielmehr haben sich zum damaligen Zeitpunkt viele Beschäftigte gezwungen gesehen, das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung zu beenden oder durch die Inanspruchnahme einer Beurlaubung bzw. Altersteilzeit so schnell wie möglich aus der KKH auszuscheiden.
Standortwechsel müssen attraktiv sein
Natürlich kann und soll insbesondere die Möglichkeit der Altersteilzeit dazu dienen, älteren Beschäftigten zumindest für einen vorübergehenden Zeitraum den Wechsel des Beschäftigungsortes zu ermöglichen, um deren Know-how nicht zu verlieren. Noch wichtiger ist es aus unserer Sicht aber, gerade den jüngeren Kolleginnen und Kollegen Angebote zu machen, die die gegebenenfalls anfallenden längeren Pendelzeiten insoweit mildern, dass sie der KKH treu bleiben (können). In diesem Punkt bestand zwischen KKH und GdS Einigkeit.
Vorschlag der KKH steht noch aus
Die Arbeitgeberseite hat uns gegenüber angekündigt, ihre Vorschläge in einem Tarifvertragsentwurf zu konkretisieren, damit wir zügig weiterverhandeln können.
Weiteres Thema: Neue Gebietsleitervergütung
In der letzten Verhandlungsrunde am vergangenen Donnerstag hat die KKH auch das Thema der Gebietsleitervergütung aufgerufen. Mit dem jetzigen System der Anlage 1 sowie ganz grundsätzlich mit der Zweiteilung der Bezahlung der Gebietsleiter ist die Arbeitgeberseite unzufrieden. Uns wurde ein neues System präsentiert, in das sämtliche Gebietsleiter überführt werden sollen. Der Vorschlag sieht eine Grundvergütung in drei Stufen und eine deutlich transparentere und attraktivere Prämiensystematik vor.
Verbesserungsbedarf unstreitig
Auch aus unserer Sicht ist die Anlage 1 nicht zukunftsfähig. Deswegen werden wir uns diesem Verhandlungsthema nicht verschließen. Ob eine „unfreiwillige“ Überführung auch der Gebietsleiter, die noch nach Anlage 5 vergütet werden, verhandelbar ist, hängt von den Eckpunkten einer Überleitung ab. Einbußen sind aus Sicht der GdS nicht akzeptabel. Denn schon jetzt fällt es der KKH nach eigener Aussage schwer, überhaupt motivierte und zur KKH passende Vertriebsmitarbeiter zu finden.
Die Verhandlungen werden noch in diesem Monat fortgeführt. Wir werden weiter berichten!
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Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellvertretender GdS-Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)