Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG liegt vor
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes hat die GdS zahlreiche Verbesserungen ausdrücklich gewürdigt. So sollen künftig sämtliche Amtszeiten von Personalvertretungen auf Bundesebene stichtagsbezogen und somit eindeutig geregelt sein. Übergangsmandate bei Neuwahlen, Dienststellen-Neubildungen und Fusionen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten begrüßt die GdS ebenso wie die vorgesehene Flexibilisierung der Freistellungs-Regelungen.
Endlich wird auch der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im BPersVG der gebührende Stellenwert eingeräumt. Zum Pflichtkatalog der Personalvertretung gehören zudem künftig die Förderung des Arbeitsschutzes und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, was die GdS besonders begrüßt.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung der Dienststelle ist nun unmissverständlich im novellierten Gesetzestext verankert – ohne den Personalrat von seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung zu entbinden. Das hoch aktuelle Thema „elektronische Kommunikation“ zwischen Dienststelle und Personalrat wurde sinnvoll neu gefasst, ohne die grundsätzliche Präsenzpflicht bei der Herbeiführung von Beschlüssen des Personalrates in Frage zu stellen. Diese Herausforderung wurde aus GdS-Sicht gut gelöst!
Der Blick auf die künftigen Beteiligungsrechte fällt kritischer aus. Positiv sind Ergänzungen durch neue Mitbestimmungsrechte bei der Personalgestellung und der Einführung moderner Arbeitszeitmodelle und Arbeitsformen. Maßnahmen zur Förderung von Familie, Pflege und Beruf wie auch das künftig im Mitbestimmungskatalog enthaltene betriebliche Gesundheits- und Eingliederungsmanagement sind Schritte in die richtige Richtung.
Die wichtige GdS-Altforderung nach echter Mitbestimmung bei Kündigungen und Abmahnungen wurde jedoch nicht erfüllt.
Bei der Einführung von IT-Systemen auf dienststellenübergeordneter Ebene bleibt eine bedeutsame Lücke: Grundsatzentscheidungen zur Entwicklung, Finanzierung und Implementierung von Softwarelösungen werden in der Regel ohne echte Gestaltungsmöglichkeit der Personalvertretungen getroffen. In bestimmten großen Berufsfeldern der Sozialversicherung (zum Beispiel BA/Jobcenter) werden Personalräte mit den Ergebnissen bereits getroffener Entscheidungen vor vollendete Tatsachen gestellt. Neuere Softwarelösungen sehen zudem die Möglichkeit des Trackings vor. Auch hier vermisst die GdS die notwendige Einbindung des Personals auf der Ebene der eigentlichen Entscheidung.
Unser Ziel ist eine Interessenvertretung auf Augenhöhe! Daher erneuert die GdS ihren Wunsch nach einer noch konsequenteren Stärkung der Rechte der Personalvertretungen.