Zwei drängende Fragen haben uns in den letzten Monaten bewegt: Die Sanierung der betrieblichen Altersversorgung nach Anlage 7 zum KKH-TV und natürlich die Gehaltsrunde. Zu beiden Themen haben wir uns mit der KKH inzwischen einigen können.
Sanierung der bAV
Nachdem uns die Arbeitgeberseite die vorhandene Deckungslücke durch versicherungsmathematische Gutachten von der Hamburger Pensionsverwaltung nachgewiesen hat, haben wir uns mit der KKH auf folgende Erhöhungsschritte des Arbeitnehmeranteils bis zum 31. Dezember 2024 verständigt:
► 0,3 Prozent ab Januar 2021
► 0,3 Prozent ab Januar 2022
► 0,3 Prozent ab Januar 2023
► 0,27 Prozent ab Januar 2024
Der Gesamtbeitrag der Beschäftigten steigt somit über 1,81 Prozent in diesem Jahr auf 2,98 Prozent ab Januar 2024.
Gleichzeitig leistet die KKH zusätzliche Sanierungsbeiträge in einem höheren Umfang. Damit haben wir unsere Verhandlungsziele erreicht: Die sehr guten Leistungen aus der Anlage 7 einschließlich der Garantieverzinsung von vier Prozent bleiben für die Kolleginnen und Kollegen erhalten. Die Forderung der KKH, die Sanierung zur Hälfte von den Beschäftigten tragen zu lassen, haben wir erfolgreich abgewehrt. Stattdessen haben wir für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen und erreicht, dass der Gesamtbeitrag für die Arbeitnehmer unter drei Prozent bleibt.
Gehaltstarifvertrag
In einer Videokonferenz am 11. November 2020 hat die KKH ein letztes, aus ihrer Sicht finales Angebot zur Gehaltsrunde unterbreitet. Das lautet wie folgt:
– rückwirkende Erhöhung der Gehälter um 1,5 Prozent ab 1. Juli 2020
– weitere Erhöhung um 1,5 Prozent zum 1. Januar 2021
– Laufzeit 18 Monate (bis zum 31. Dezember 2021)
Die Auszubildendenvergütungen und die Bezahlung der dual Studierenden sollen stärker erhöht werden.
Daneben hat die KKH angeboten, einen Tausch von Urlaubsgeld gegen freie Tage anzubieten, allerdings höchstens vier zusätzliche freie Arbeitstage. Für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag müssten interessierte Beschäftigte auf einen Anteil von fünf Prozentpunkten ihres Urlaubsgeldes verzichten.
Für das Betriebliche Gesundheitsmanagement bietet die KKH an, ab 2021 einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro monatlich zu den Kosten für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio zu gewähren. Dazu muss allerdings zunächst noch eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Die GdS hat vorgeschlagen, alternativ eine Servicepauschale von 25 Euro für das Job-Rad anzubieten, um das Modell attraktiver zu machen. Dazu steht die Rückmeldung noch aus.
Insgesamt meinen wir, dass sich dieses Ergebnis in dieser Zeit sehr gut sehen lassen kann!
Mitgliederbefragung entscheidet!
Unsere Mitglieder haben wir schon direkt nach den Gesprächen mit der KKH über die Ergebnisse informiert. Und die Mitglieder der GdS entscheiden nun abschließend, ob wir die beiden Verhandlungsergebnisse akzeptieren.
Unterstützen Sie uns!
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