Auf der Basis der Ergebnisse der Mitgliederbefragung ist die GdS am 7. August 2020 in eine erste Gesprächsrunde mit der KKH gegangen.
Angebot ohne Leermonate
Eine lineare Erhöhung der Anlagen 3 und 4 zum KKH-TV um 1,5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 wurde uns übermittelt. Dabei stellt sich die KKH eine Laufzeit von zwölf Monaten, also bis zum 30. Juni 2021 vor. So weit, so gut! Wir begrüßen ausdrücklich, dass die KKH sich mit Blick auf die aktuell ungewisse Situation für eine kurze Laufzeit entschieden hat. Und besonders erfreulich ist, dass auf das in der Vergangenheit häufig übliche Spiel mit Leermonaten verzichtet werden soll, Erhöhungen erst mit zeitlicher Verzögerung nach Auslaufen der alten Gehaltsvereinbarung anzubieten.
Bewertung durch die GdS
Wir haben nicht erwartet, dass die Bäume in den Himmel wachsen! Die aktuell schwierige wirtschaftliche Gesamtsituation, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die niedrige Inflationsrate sprechen gegen hohe lineare Gehalts¬steigerungen. Zudem ist bereits zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung um 1,4 Prozent erfolgt, wenn für die Kolleginnen und Kollegen mit einer Altersversorgung nach der alten Anlage 7 zum KKH-TV gleichzeitig der Eigenanteil um 0,4 Prozent angestiegen ist, sodass unterm Strich lediglich 1,0 Prozent Erhöhung übrig bleiben. Deshalb ist der Ansatz der KKH bis hierhin als absolut konstruktiv und abschlussorientiert zu bezeichnen.
Der Pferdefuß
Leider hat die KKH die angebotene Gehaltserhöhung mit einer Gegenforderung verbunden, die bei GdS keinerlei Begeisterung ausgelöst hat. Denn der Preis für die Erhöhung um 1,5 Prozent soll eine weitere Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur alten Anlage 7 um 0,5 Prozent sein, sodass wiederum nur eine echte Erhöhung um 1,0 Prozent für den Großteil der Kolleginnen und Kollegen übrig bleibt. Unsere Tarifkommission hat deutlich gemacht, dass wir nicht bereit sind, den offensichtlich weiterbestehenden Sanierungsbedarf der alten Anlage 7 hälftig von KKH und Beschäftigten tragen zu lassen. Unser Maßstab ist und bleibt die VBL, aus der die KKH aussteigen wollte. Und dort ist der Eigenanteil der Beschäftigten trotz vergleichbarer Situation im Hinblick auf die Zinsentwicklung nur um 0,4 Prozent angehoben worden. Den Großteil der notwendigen Sanierung der VBL tragen die Arbeitgeber. Und diese Erwartung haben wir auch an die KKH.
Weiteres Vorgehen
Auf Veranlassung der KKH findet in den nächsten Wochen eine Präsentation durch die Hamburger Pensionsverwaltung statt, in der den Gewerkschaften die Höhe und die Ursachen des Sanierungsbedarfes in der Anlage 7 erläutert werden sollen. Danach werden die Verhandlungen zur Gehaltsrunde fortgesetzt. Wir erwarten insbesondere vor dem Hintergrund der von Arbeitgeberseite eigebrachten Forderung zur betrieblichen Altersversorgung schwierige Gespräche.
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Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux, Peter Schuster (alle KKH)