In einem Auftaktgespräch zur Vergütungsrunde beim MDK/MDS hat die GdS den Arbeitgebern am 15. März 2019 in Berlin ihre Forderungen präsentiert. Diese waren tags zuvor von der GdS-Tarifkommission nach Auswertung der Ergebnisse der Mitgliederbefragung formuliert worden, die die GdS im Februar durchgeführt hatte.
Die GdS bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitgliedern, die durch ihre Teilnahme an der Befragung an der Meinungsbildung mitgewirkt und ihre Ideen eingebracht haben! Hier sind die Forderungen, die die Tarifkommission auf Basis der Ergebnisse beschlossen hat:
• Laufzeit der Vergütungsvereinbarung: mindestens 24, höchstens 36 Monate
• lineare Steigerung der Vergütungen in mehreren Schritten
• Steigerungsrate pro Jahr der Laufzeit je 5,8 Prozent, mindestens aber 200 Euro monatlich
• Eröffnung einer individuellen Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer: entweder lineare Erhöhung oder entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit (mit zeitlicher Befristung und Rückkehrmöglichkeit)
• Fortsetzung der Altersteilzeit für die Vergütungsgruppen 2 bis 6
• Zahlung von Überstundenzuschlägen ab der ersten angeordneten Mehrarbeitsstunde, die über die individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht
Mit einer längeren Laufzeit der Vergütungsvereinbarung will die GdS erreichen, dass die Tarifpartner mehr Zeit für die anschließende Fortsetzung der wichtigen Manteltarifgespräche gewinnen. Über den aktuellen Stand dieser Gespräche informieren wir in Kürze gesondert.
Innerhalb dieser Laufzeit soll es mehrere lineare Steigerungsschritte geben – also zum Beispiel zum 1. März 2019 einen ersten Schritt, zum 1. März 2020 einen zweiten Schritt sowie gegebenenfalls einen weiteren Schritt, wenn die Laufzeit der Vergütungsvereinbarung mehr als 24 Monate beträgt. Dabei soll jeder Schritt eine Größenordnung von 5,8 Prozent (mindestens aber 200 Euro monatlich) haben, sofern er ein ganzes Jahr abdeckt.
In der Mitgliederbefragung war vielfach der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten geäußert worden. Die Eröffnung eines Wahlrechts für die Arbeitnehmer zwischen Tariferhöhung und Arbeitszeitverkürzung (bei dann unverändertem Gehalt) soll ein erster Schritt in diese Richtung sein. Weitere Schritte müssen in den Mantelgesprächen folgen.
Nach wie vor hoch im Kurs steht auch die Altersteilzeit; sie wird für alle Vergütungsgruppen gewünscht. Allerdings haben die Arbeitgeber im vergangenen Jahr sehr deutlich gemacht, dass eine Ausweitung für sie nicht in Betracht kommt.
Die GdS-Tarifkommission hält deshalb zurzeit eine solche Forderung nicht für realistisch. Die geltende Regelung für Beschäftigte der Vergütungsgruppen 2 bis 6 sollte jedoch fortgesetzt werden.
Die Forderung der GdS zur Bezahlung von Überstundenzuschlägen ab der ersten angeordneten (oder geduldeten) Mehrarbeitsstunde, die über die individuelle, arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, dient der Anpassung des MDK-Tarifrechts an die im Dezember 2018 geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Aus Sicht des BAG stellt es eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitkräften und damit einen Verstoß gegen § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz dar, wenn diese erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn sie über die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus Überstunden leisten. Das hatte das BAG jahrzehntelang anders gesehen, nun aber seine Meinung geändert.
Die nächste Verhandlungsrunde wird voraussichtlich am 30. April 2019 stattfinden.
Ihre GdS-Tarifkommission: Henrike Kaesler (GdS-Geschäftsstelle Ost), Ulrike Ferrier (MDK Rheinland-Pfalz), Christian Finkermann (MDK Nord), Manuela Rohde (MDK Nordrhein), Bernhard Roer (MDK Westfalen-Lippe), Dr. Elke Schöne-Plaumann (MDK Berlin-Brandenburg) und Ursula Steenmann (MDS)