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Tarifverhandlungen in der SVLFG: Neue Eingruppierung ja – Sparmodell nein

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SVLFG hat die GdS mit Schreiben vom 8. Juli 2019 aufgefordert, Verhandlungen über eine neue Vergütungsordnung auf der Basis der Eingruppierungsordnung zum TVöD aufzunehmen.

Druck der Aufsicht

Dieses Schreiben ist uns bereits vorab avisiert worden. Hintergrund sind wohl Aktivitäten des Bundesrechnungshofes, der die Auffassung vertritt, dass die Vergütungsordnung veraltet, die Eingruppierung nicht nachprüfbar und deshalb die Grundsätze der sparsamen Mittelverwendung anzuzweifeln seien. Die SVLFG habe sich deshalb an den gültigen und aktuellen Tarifregelungen im TVöD zu orientieren.

Neue Entgeltordnung des TVöD

Der ein oder andere wird es verfolgt haben: Über zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des TVöD haben sich die Tarifvertragsparteien bei Bund und Kommunen im Jahr 2016 auf eine neue Entgeltordnung verständigt. Das war für die dortigen Kolleginnen und Kollegen eine gute Nachricht, weil zusätzliche Entgeltgruppen sowie die Rückkehr der „stufengleichen Höhergruppierung“ tatsächlich für Verbesserungen gesorgt haben.

Situation in der SVLFG

Die Beschäftigten der SVLFG haben unter den Unzulänglichkeiten der früheren Entgeltregelungen im öffentlichen Dienst nicht leiden müssen. Wir haben mit den damaligen Spitzenverbänden der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung bereits Anfang der 90er-Jahre eine eigenständige Vergütungsordnung mit typischen Tätigkeitsbildern einer Sozialversicherung ausgehandelt und diese bis heute erhalten.

Aus unserer Sicht ist das dort vereinbarte System grundsätzlich immer noch eine gute, sachgerechte Lösung für die Kolleginnen und Kollegen. Nicht umsonst sind die in dieser Vergütungsordnung verwendeten Begrifflichkeiten und Funktionsbeschreibungen ähnlich wie seinerzeit bei den AOKs und IKKs gewählt.

Keine Verweigerungshaltung

Über die Aufforderung der SVLFG haben wir als GdS intensiv diskutiert und beraten. Eine bloße Verweigerungshaltung scheint uns dabei nicht sinnvoll. Denn dies könnte angesichts des Drucks von Bundesrechnungshof und Aufsichtsbehörde auf die Arbeitgeberseite letztlich zu einer Kündigung der Vergütungsordnung führen. Und das würde dann in der Folge für die Arbeitgeberseite die Möglichkeit eröffnen, künftig nach ganz eigenen, nicht mehr tariflich geregelten Eingruppierungskriterien neu einzustellen. Das wollen wir nicht!

Unsere Zielrichtung

Darüber hinaus stecken in den Eingruppierungsregelungen des TVöD natürlich auch gute, moderne Ansätze, die aus unserer Sicht auch in der SVLFG sinnvoll wären und hier Verbesserungen bedeuten könnten. Wir haben deshalb der Arbeitgeberseite mit Schreiben von Anfang September 2019 unsere grundsätzliche Bereitschaft zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über die Vergütungsordnung erklärt.

Dabei haben wir aber sehr deutlich gemacht, dass es aus unserer Sicht keinesfalls um eine 1:1-Angleichung an die Regelungen des TVöD gehen kann, sondern um eine Modernisierung der Eingruppierungsregelungen und Bezahlungsstrukturen in der SVLFG. Dabei werden wir uns nicht nur am allgemeinen öffentlichen Dienst orientieren, sondern auch an anderen Sozialversicherungsträgern.

Denn mit diesen wird die SVLFG auch künftig im Wettbewerb um gutes, qualifiziertes Fachpersonal stehen. Gerade im Bereich der Krankenversicherung orientieren sich die anderen Kassensysteme gerade nicht am öffentlichen Dienst, sondern schaffen eigene, überwiegend attraktivere Systeme. Das wollen wir auch für die SVLFG!

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