Menü Close

Struktur-TV – Verhandlungsergebnis erreicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach langen, teilweise zähen Verhandlungen hat die GdS-Tarifkommission in dieser Woche ein Verhandlungsergebnis mit der KKH erzielen können. Damit wird auch die anstehende Organisationsänderung neben der Anlage 12 wieder mit einem speziellen Tarifvertrag zur Struktur der KKH begleitet.

Andere Zielrichtung als 2014

Die Inhalte des Struktur-TV 2019 zielen vor allem darauf ab, den Kolleginnen und Kollegen bei einem Wegfall der bisherigen Stelle einen Wechsel an einen anderen Standort „schmackhaft“ zu machen. Anders als 2014, als es auch darum ging, im Rahmen der damaligen Standortschließungen auch Personal abzubauen, will die KKH mit den tariflichen Regelungen in diesem Jahr in erster Linie Personal an Bord halten.

Schwerpunkt Mobilitätshilfen

Deshalb beschäftigt sich der TV-Struktur 2019 vor allem mit Unterstützungsleistungen für zusätzliche Mobilitätsbelastungen aufseiten der Kolleginnen und Kollegen. Und in diesen Punkten haben wir deutlich bessere Ergebnisse erzielen können als 2014. Dabei beteiligt sich die KKH sowohl an den Kosten in stärkerem Maße und gewährt auch einen erhöhten Ausgleich für den zusätzlichen Fahrtzeitaufwand. Als Mobilitätszulage übernimmt die KKH 50 Prozent der zusätzlich anfallenden Fahrkosten und dies für einen Zeitraum von vier Jahren ab der Versetzung an einen anderen Standort.

Als Ausgleich für den erhöhten Fahrtzeitaufwand erhalten diejenigen Kolleginnen und Kollegen, deren Fahrtzeit zum neuen Dienstort sich um mindestens 30 Minuten erhöht, im ersten und zweiten Jahr nach Wirksamwerden der Versetzung jeweils sieben zusätzliche freie Tage und für das dritte und vierte Jahr dann noch vier zusätzliche freie Tage.

Weitere Unterstützungen

Zusätzlich erhalten Angestellte, die einer Versetzung an einen anderen Dienstort zustimmen, einen Zuschuss von insgesamt maximal 100 Euro zu den Kosten für die Unterbringung oder Betreuung von unterhaltsberechtigten Kindern im Kinderhort, Kindergarten oder schulbezogenen Förderunterricht sowie zu Pflegekosten, soweit die Versicherungspflicht nach § 3 Abs. 1a SGB VI nachgewiesen ist. Und schließlich hat sich die KKH bereit erklärt, über die Regelungen der Trennungsgeldverordnung hinaus die Kosten für Familienheimfahrten nicht nur monatlich, sondern wöchentlich zu tragen.

Abfindung und Outplacement

Beschäftigte, die wegen der Umstrukturierung einen Anspruch auf Abfindung nach Anlage 12 zum KKH-TV haben und seit mindestens zehn Jahren bei der KKH beschäftigt sind, erhalten auf Antrag für professionelle Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 2.500 Euro. Verzichten Beschäftigte auf diesen Zuschuss zum Outplacement, erhöht sich eine zu zahlende Abfindung nach Anlage 12 um 2.000 Euro.

Gelungen ist uns auch eine Verbesserung bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit. Grundsätzlich haben auch im Rahmen dieser organisatorischen Änderungen Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Wegfalls ihres Arbeitsplatzes in der Dienststelle das 55. Lebensjahr vollendet haben und der Versetzung in eine andere Dienststelle zustimmen, Anspruch auf die Gewährung von Altersteilzeit und können dabei das Blockmodell wählen. Wird die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen (mit Abschlägen) Renteneintritt gewählt, stockt die KKH das zustehende Entgelt um 35 Prozent auf. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden weiterhin auf 95 Prozent des unmittelbar vor Beginn der Altersteilzeit zustehenden Gehaltes aufgestockt.

Hinzugekommen ist in diesem Tarifvertrag aber nun die Möglichkeit, die Altersteilzeit auch bis zum Antritt einer abschlagsfreien Rente in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz für die deutliche Verlängerung der Laufzeit der Altersteilzeit werden dafür aber die Gehaltsaufstockung auf 20 Prozent und die Aufstockung der Rentenbeiträge auf 90 Prozent reduziert. Jeder Betroffene muss für sich selbst ausrechnen, ob er sich die Altersteilzeit mit dieser deutlich geringeren Gehaltsaufstockung leisten kann. Es besteht aber zumindest die Möglichkeit, eine dauerhafte und durch die rentenrechtlichen Änderungen der letzten Jahre auch betragsmäßig sehr starke Reduzierung der Rentenansprüche zu vermeiden.

Fazit

Wir haben in diesen Verhandlungen – wenn man sich die ersten Angebote der Arbeitgeberseite ansieht – erhebliche Verbesserungen erreicht. Insbesondere die Möglichkeit, eine Altersteilzeit auch bis zur abschlagsfreien Rente in Anspruch nehmen zu können, halten wir für einen Fortschritt. Uns ist bewusst, dass die finanzielle Begleitung durch diesen Tarifvertrag nicht alle Nachteile für von Versetzung betroffene Kolleginnen und Kollegen ausgleichen kann. Wir hoffen dennoch, dass es gelingt, die Nachteile dieser unternehmerischen Entscheidung für eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen so weit abzumildern, dass sie der KKH die Treue halten.

Es sind Ihre Arbeitsbedingungen!

Unterstützen Sie uns!

Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (stellvertretender GdS-Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)