2023 ist es wieder so weit: Die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger werden neu gewählt. Auch die GdS wird bei vielen Sozialversicherungsträgern einen starken Wahlvorschlag anbieten, um die Expertise ihrer Mitglieder im Sinne der Versicherten in Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen einzubringen. Dabei kommt es auch auf Sie an!
Die Planungen für die Sozialwahlen laufen bereits auf Hochtouren. Für die Vorbereitung und Durchführung sind der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin, Doris Barnett, verantwortlich.
Im Gespräch zwischen dem Bundeswahlbeauftragten und dem GdS-Bundesvorsitzenden Maik Wagner in Berlin zeigte sich schnell ein gemeinsames Verständnis der sozialen Selbstverwaltung. Weiß, erfahrener Sozialpolitiker und langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages, betonte: „Was vielen gar nicht bewusst ist: Die Sozialversicherung gehört ihren Versicherten. Sie bestimmen an entscheidenden Stellen mit.“
Maik Wagner ergänzte: „Wichtige Weichenstellungen der Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherungsträger werden von den „Parlamenten“ der Sozialversicherungsträger – bestehend aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern – vorgenommen. Dazu gehört zum Beispiel der Zusatzbeitrag oder auch die jeweiligen Satzungsleitungen der Krankenkassen.“
Weiß sieht die Sozialwahlen dabei als einen „Modernisierungstreiber“ der Wahlen in Deutschland. So soll es 2023 nicht nur erstmals bei einer derart großen Wahl in Deutschland die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Internet geben. Es werden bei den Sozialwahlen auch zum ersten Mal Quotenregeln gelten, die dafür sorgen sollen, dass mehr Frauen in die Gremien der sozialen Selbstverwaltung einziehen. „Für uns als GdS, mit einer überwiegend weiblichen Mitgliedschaft, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir mehr Frauen in der Selbstverwaltung sehen wollen. Das spiegelt sich auch in unseren Wahlvorschlägen wider“, so der GdS-Bundesvorsitzende.
Die GdS wird sich deshalb bei vielen Krankenkassen der Wahl stellen, zum Beispiel bei mehreren Orts- und Innungskrankenkassen und bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Außerdem strebt die GdS an, bei der DRV Bund und bei der DAK-Gesundheit zur Wahl anzutreten.
Dazu braucht es auch Ihre Unterstützung: Um zur Wahl zugelassen zu werden, müssen Unterschriften von Versicherten der DRV Bund und der DAK gesammelt werden. Wenn Sie die GdS dabei aktiv unterstützen möchten, kommen Sie auf uns zu! Auf der Web-Seite www.gds.info/sozialwahlen2023 finden Sie alle wichtigen Informationen.