Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) wird konkret. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf heute zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, das Personalvertretungsrecht zu modernisieren, die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen zeitgemäß zu stärken und auch an neue Kommunikationstechnologien anzupassen.
Inhalt
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sinnvoll nutzen
Neben der Nutzung von Videotechnik für Sitzungen der Personalvertretungen soll es Beschäftigten künftig möglich sein, sich online zu Personalversammlungen zuzuschalten. Auch die Onlinekommunikation zwischen Dienststellen und Personalvertretungen soll zukünftig rechtswirksam erfolgen können.
Mitbestimmung stärken
Personalvertretungen sollen auch bei Zukunftsthemen stärker einbezogen werden. Bei der Auswahl von Beschäftigten für die Zulassung zu Aufstieg oder Qualifizierung sollen sie ebenfalls beteiligt werden. Außerdem vertreten sie zukünftig die kollektiven Interessen der Beschäftigten mit Migrationshintergrund.
Referendariatsrat
Der Gesetzesentwurf beinhaltet die Rechtsgrundlage für einen Referendariatsrat im juristischen Vorbereitungsdienst.
Selbstorganisationsrecht der Personalvertretungen stärken
Der Personalrat kann seinen Anspruch auf Freistellungen flexibler gestalten, so sieht es das Gesetzespaket vor. Darüber hinaus soll die Wertung von Stimmenenthaltungen eindeutig festgeschrieben werden. Der Vorsitz in den jeweiligen Ausschüssen der Personalvertretungen wird in deren Geschäftsordnungen bestimmt.
Datenschutz
Mit dem neuen § 73a SächsPersVG wird die Tätigkeit der Personalvertretungen erstmals auf eine klare datenschutzrechtliche Grundlage gestellt. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Dienststelle.
Weitere Neuerungen
Perspektivisch werden die Amtszeiten aller Personalvertretungen einheitlich beginnen und enden. Sollten die Wahlen nicht fristgemäß abgeschlossen werden können, gilt ein zweimonatiges Übergangsmandat.
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass Abordnungen bis zu einem Zeitraum von neun Monaten nicht zum Verlust der Beschäftigteneigenschaft in der abgebenden Dienststelle führen. Beamten im Vorbereitungsdienst sollen einer Stammdienststelle zugeordnet werden, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
Darüber hinaus werden die Amtszeiten der Jugend- und Ausbildungsvertretung verlängert, um einen zeitlichen Gleichlauf mit den Personalratswahlen herzustellen.
Wir möchten Personalräten einen ersten Einblick in die Neuerungen des PersVG Brandenburg geben und ihnen ermöglichen sich in den Neuerungen zurechtzufinden und die neuen Beteiligungsrechte kennenzulernen. Personalräte sollen hiermit eine rechtliche Handlungssicherheit im Umgang mit den neuen Vorschriften erlangen.
Hierzu planen wir in einer Online-Schulung Personalräte über die wichtigsten Veränderungen zu informieren.
Termin und Ort:
online über Zoom Termin wird bekannt gegeben, sobald sich ausreichend Interessenten gemeldet haben.
Bei Interesse bitte vormerken lassen!
Kontakt:
Gewerkschaft der Sozialversicherung
Elfriede Otte
otte.e@gds.de
0228/ 9 77 61-39
Schulungsanspruch:
In diesem Seminar werden Grundkenntnisse für Personalräte und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder vermittelt. Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist zwingend erforderlich!
mailto: otte.e@gds.de wenn Sie sich für eine Seminarveranstaltung vormerken lassen möchten oder verbindliche Anmeldung hier: