GdS und IKK-Arbeitgeber haben für die künftigen Auszubildenden in der IKK-Tarifgemeinschaft einen neuen Mantel-Tarifvertrag abgeschlossen. Entgegen anderslautender „Informationen“ gilt dieses neue Tarifrecht für künftige Auszubildende, also für diejenigen, die im Jahr 2019 ihre Ausbildung beginnen.
Durch den Tarifabschluss wird das Tarifrecht der Auszubildenden entschlackt und modernisiert, die Palette der Ausbildungsberufe wird erweitert zum Beispiel um Fachinformatiker, Kaufleute für Büromanagement und um Kaufleute im Gesundheitswesen sowie um Studierende in praxis- und berufsintegrierten Studiengängen. Darüber hinaus wird die Ausbildungsvergütung neu strukturiert. Die Auszubildenden ab Ausbildungsbeginn 2019 erhalten 29 Tage Erholungsurlaub (derzeit 28 Tage).
Zwei Neuerungen gelten allerdings nicht nur für künftige Auszubildende, sondern auch für Auszubildende, die im Jahr 2018 mit ihrer Ausbildung gestartet sind: Für diese Auszubildende gab es bislang – anders als bei den vorherigen Ausbildungsjahrgängen – noch keine Übernahmeregelung. Das haben wir geändert! Der Ausbildungsjahrgang wird mit Ausbildungsbeginn 2018 in die Übernahmeregelung des neuen MTV-Azubi/IKK einbezogen. Das bedeutet, dass dieser und die künftigen Jahrgänge nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mit mindestens der Note Gut in ein unbefristetes, mit der Note Befriedigend in ein befristetes Arbeitsverhältnis von 24 Monaten und im Übrigen in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, soweit dem nicht in der Person liegende Gründe entgegenstehen.
Und auch Auszubildende mit Ausbildungsbeginn 2018, die nach bestandener Abschlussprüfung übernommen werden, erhalten mit der ersten Vergütungszahlung (als Tarifbeschäftigte) eine Prämie in Höhe von 600 Euro, sofern sie mindestens ein Jahr bei ihrer jeweiligen IKK verbleiben. Diese Regelung gilt also nicht nur für künftige Auszubildende, sondern auch für den Ausbildungsjahrgang mit Beginn 2018.
Am Ende des Tages folgte dann das, was die IKK-Arbeitgeberseite angedroht hatte: Sie kündigte den bisherigen MTV-Azubi/IKK sowie den Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeldtarifvertrag. Für alle vorhandenen Auszubildenden spielt das allerdings keinerlei Rolle, vielmehr gelten diese Tarifverträge bis zu dem jeweiligen Ausbildungsende weiter.
Künftige Ausbildungsjahrgänge hätten sich allerdings bei einer Kündigung des Tarifrechts ohne Neuabschluss in einem tariflosen Zustand befunden, was es zu verhindern galt. Ohne den Tarifabschluss wären künftige Auszubildende auf die gesetzlichen Vorgaben verwiesen, die aber immer nur Mindeststandards vorgeben. Das haben wir verhindert!
Für die GdS verhandelten: Sabine Wellnitz, Fiona Lülsdorf (beide GdS-Bundesgeschäftsstelle), Mathias Findeisen (IKK Brandenburg und Berlin), Stephan Büscher (IKK classic), Jochen Schneider (IKK Südwest), Kirsten Pekrone (IKK gesund plus)