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Neue Arbeitswelten – Stand der Dinge

Im Oktober 2019 haben wir zusammen mit der Tarifgemeinschaft der AOK unsere Eckpunkte zum Thema Neue Arbeitswelten fixiert.

Unser Ziel:

1. Tarifvertrag über die personellen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei Veränderungsprozessen

Dieser wird folgende Regelungen beinhalten:

●    Vergütungssicherung

●    Qualifizierungsanspruch und -verpflichtung in Bezug auf den konkreten neuen Arbeitsplatz bei Veränderungsprozessen

●    tarifvertragliche Grundlage für die Regelung eines Mobilitätszuschusses durch Dienstvereinbarung

●    Für den Fall, dass kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, sind tarifvertragliche Regelungen zu verhandeln.

2. Tarifvertragliche Regelung für einen Anspruch auf ein lebenslanges Lernen

3. Rahmenbedingungen zur Nutzung der Möglichkeiten flexibler Arbeitsortmodelle (Näheres soll über Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden)

4. Tarifvertrag über die Nutzung von Zeitwertkonten

An diesen vereinbarten Zielen arbeiten wir unter Hochdruck!


Auch wenn die Pandemiesituation unseren Zeitplan etwas verschoben hat, arbeiten wir mit den Arbeitgebern intensiv daran, unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.

Seit dem 30. Juli 2020 haben drei Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden. Weitere werden in den kommenden Wochen folgen.

Die Arbeitsgruppen dienen der Vorbereitung und Abstimmung der einzelnen tariflichen Regelungen, die danach noch durch Tarifverhandlungen abschließend verabschiedet werden müssen.

Auch wenn es noch viel zu tun gibt, sind wir auf dem richtigen Weg, unsere vereinbarten Ziele für mehr Sicherheit und Flexibilität unserer Mitgliedschaft festzuschreiben.

Wollen auch Sie dabei mithelfen, dann werden Sie GdS-Mitglied!
 Am einfachsten unter www.gds.de/beitritt.