Pünktlich zum Tag des Internets haben die Tarifvertragsparteien am 29. Oktober 2019 einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gemacht.
In mehreren arbeitsreichen Tarifgesprächen haben sie sich auf folgende Eckpunkte für Tarifverträge geeinigt:
1. Tarifvertrag über die personellen Auswirkungen auf die Beschäftigten bei Veränderungsprozessen
Dieser wird folgende Regelungen beinhalten:
• Vergütungssicherung;
• Qualifizierungsanspruch und -verpflichtung in Bezug auf konkreten neuen Arbeitsplatz bei Veränderungsprozessen;
• tarifvertragliche Grundlage für die Regelung eines Mobilitätszuschusses durch Dienstvereinbarung.
• Für den Fall, dass kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, sind tarifvertragliche Regelungen zu verhandeln.
2. Tarifvertag über die Nutzung von Zeitwertkonten
3. Tarifvertragliche Regelung für einen Anspruch auf ein lebenslanges Lernen
4. Rahmenbedingungen zur Nutzung der Möglichkeiten flexibler Arbeitsortmodelle (Näheres soll über Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden)
Wie geht es weiter?
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, diese Tarifverträge erst nach den Vergütungstarifverhandlungen, spätestens aber bis zum 30. Juni 2020 auszuformulieren.
Darüber hinaus werden sich die Tarifvertragsparteien am 28. November 2019 zu weiteren Gesprächen zum Thema IT-Eingruppierung treffen.
Vergütungsrunde, Eingruppierung, personelle Sicherheit – es gibt viel zu tun für bessere Arbeitsbedingungen der AOK-Beschäftigten. Wollen auch Sie dabei mithelfen, dann werden Sie Mitglied unter www.gds.de/beitritt.
Für die GdS haben teilgenommen:
Siglinde Hasse (GdS-Verhandlungsführerin), Maik Wagner (GdS-Bundesvorsitzender), Uwe Primus (stellv. GdS-Bundesvorsitzender), Frank Bäumer (AOK Rheinland/Hamburg), Jörg Drozdzynski (AOK Nordost), Marco Eberle (AOK Baden-Württemberg), Henrike Kaesler (Leiterin GdS-Geschäftsstelle Ost) und Christina Schlegel (GdS-Bundesgeschäftsstelle)