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Mobiles Arbeiten in der Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Forderungen der GdS

In Zeiten von Corona hat sich das mobile Arbeiten zu einer wichtigen Größe unseres Berufsalltags entwickelt. Nun sollte aus der Not eine Tugend gemacht werden, denn sowohl die Beschäftigten als auch die Bundesagentur für Arbeit haben inzwischen die Vorteile des mobilen Arbeitens schätzen gelernt.

Rahmenbedingungen: Damit diese moderne Form des Arbeitens eine gute Sache ist und bleibt, fordert die GdS, die grundlegenden Rahmenbedingungen arbeitnehmerfreundlich und zukunftweisend zu regeln. Bisher müssen Beschäftigte ihren Wunsch, mobil zu arbeiten, ihrem Arbeitgeber anzeigen. Die unmittelbare Führungskraft entscheidet sodann. Nun sind die Personalvertretungen am Zug, um die Rahmenbedingungen in der Dienstvereinbarung zeitgemäß anzupassen.

Die GdS fordert, dass der Wunsch, mobil zu arbeiten, nur dann abgelehnt werden darf, wenn es hierfür plausible dienstliche Gründe gibt. Die Führungskraft muss eine Ablehnung dann auch entsprechend schriftlich begründen.

Die GdS fordert, die entsprechend optimierten Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit fest zu verankern und nach der Pandemie beizubehalten.

Technik: Nicht jede(r) Beschäftige verfügt über die gleichen Voraussetzungen und Kenntnisse, mobiles Arbeiten zu verwirklichen.

Die GdS fordert Chancengleichheit bei der technischen Ausstattung aller Mitarbeitenden für die mobile Arbeit sowie technische Beratung, Unterstützung und Schulung bei der Einrichtung und Nutzung der mobilen Arbeit.
 
Mobiler Zwang: Nein! Mobiles Arbeiten muss eine zusätzliche Option der Arbeitsleistung sein!

Die GdS fordert: Beschäftigte sollten das Recht haben zu entscheiden, ob sie im Büro oder mobil arbeiten – soweit dem zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Datenschutz: Auch beim mobilen Arbeiten ist der Datenschutz zu wahren.

Die GdS fordert:
 Beratung, Schulung und Unterstützung bei der Herstellung des Datenschutzes während der mobilen Arbeit.

Benachteiligung: In den einzelnen Arbeitsbereichen herrschen unterschiedliche Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten.

Die GdS fordert: Mobiles Arbeiten muss allen Beschäftigten gleichberechtigt und gleichermaßen zugänglich gemacht werden.

Achtung – Gefahr der Selbstausbeutung! Mobiles Arbeiten kann Schattenseiten haben, wenn dessen missbräuchliche Nutzung zur krankmachenden Arbeitsüberlastung der mobil Arbeitenden führt.

Die GdS fordert daher: Automatische Abschaltung der mobilen Zugangskanäle außerhalb der zulässigen Arbeitszeiten!

Unterstützen Sie die GdS bei der Durchsetzung dieser Forderungen! Werden Sie GdS-Mitglied: www.gds.de/beitritt