Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Januar-Gehalt 2019 setzt die IKK-Tarifgemeinschaft den zweiten Schritt der insgesamt dreistufigen Vergütungserhöhung um! Und hier ist Sie, Ihre neue Tabelle:
Der Kinderzuschlag (§ 29 Abs. 2 IKK-TV) beträgt ab dem 1. Januar 2019 monatlich 123,11 Euro.
Für Auszubildende (SV-Fachangestellte) beträgt die Ausbildungsvergütung ab dem 1. Januar 2019:
• im ersten Ausbildungsjahr 1.139,05 Euro,
• im zweiten Ausbildungsjahr 1.245,01 Euro und
• im dritten Ausbildungsjahr 1.377,46 Euro
Für Auszubildende in einem anderen Ausbildungsberuf beträgt die Ausbildungsvergütung:
• im ersten Ausbildungsjahr 956,76 Euro,
• im zweiten Ausbildungsjahr 981,94 Euro und
• im dritten Ausbildungsjahr 1.032,30 Euro.
Die GdS wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019!