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Medizinische Dienste / MD Bund: Einkommensrunde beendet – Verhandlungsergebnis findet Zustimmung!

Die GdS hat dem Verhandlungsergebnis auf der Basis des nachgebesserten Angebotes der TG MD vom 7. November 2024 zugestimmt.

Zwischenzeitlich haben wir auch die Einschätzung unserer Mitglieder eingeholt. Und auch da ist das Ergebnis mit einer Zustimmung von über 70 Prozent in unserer Mitgliedschaft eindeutig.

Wir verstehen aber auch, dass einige GdS-Mitglieder gegen die Annahme gestimmt und ihrer Unzufriedenheit Luft gemacht haben. Denn die Gründe für eine ablehnende Haltung bleiben auch richtig. Eine weitere Nachbesserung des linearen Angebotes zum 1. April 2024 sowie die Zahlung eines Mindestbetrages für die niedrigen Vergütungsgruppen als soziale Komponente wären angemessen gewesen! Es ist enttäuschend, dass die Arbeitgeber ein Entgegenkommen in diesen Punkt kategorisch ausgeschlossen haben.

Wir haben uns angesichts dieser Arbeitgeberhaltung letztlich für einen Tarifabschluss entschieden, der die größtmögliche Tabellenwirksamkeit hat! Er beinhaltet über die gesamte Laufzeit eine prozentuale Gehaltssteigerung von 10,24 Prozent, wobei die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie „on top“ kommt. Die Zahlungen werden rückwirkend zum 1. April vorgenommen. Somit gibt es keine „Leermonate“. Auch das ist für viele Kolleginnen und Kollegen wichtig!

Die Einkommensrunde 2024 endet also mit folgenden Ergebnissen:

  • lineare Erhöhung der Vergütung um 4,2 Prozent ab 1. April 2024 
  • weitere lineare Erhöhung um 5,8 Prozent ab 1. Juni 2025
  • 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) für Vollzeitkräfte sowie Teilzeitkräfte bis einschließlich VG 6
  • Teilzeitkräfte ab VG 7 erhalten die IAP in Höhe von 500 Euro sowie weitere 500 Euro anteilig
  • unbefristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 42 Cent für dienstlich veranlasste Fahrten
  • Zuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von 25 Prozent
  • Laufzeit: 22 Monate (bis 31. Januar 2026)

Weitere Bestandteile des Tarifabschlusses:

1. Eingruppierung der Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung, die am 1. Januar 2025 seit vier Jahren beim Medizinischen Dienst beschäftigt sind, ohne zusätzliche Zertifizierung in VG 8 ab 1. April 2025:

Die übrigen schon beschäftigten Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung werden mit Vollendung der vierjährigen Betriebszugehörigkeit höhergruppiert. Damit wird endlich ein Aspekt unserer jahrelangen Forderungen nach einer Verbesserung der Eingruppierungsordnung umgesetzt!

2. Eingruppierung der Fachärztinnen und Fachärzte/Zahnärztinnen und Zahnärzte ab 1. Januar 2025 in VG 13.

3. Erweiterung der Verdienstmöglichkeiten über die E4 hinaus durch Einführung eines Kompetenzstufenmodells:

Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2024 beim Medizinischen Dienst eingestellt werden, werden wie gewohnt den automatischen Erfahrungsaufstieg bis zur E4 durchlaufen. Anders als bisher endet die Tabelle an der Stelle aber nicht mehr! Die Beschäftigten können zukünftig auf freiwilliger Basis an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen, Fortbildungspunkte sammeln und nach vier Jahren in den Kompetenzstufen (K-Stufen) aufsteigen. Der Stufenaufstieg der K-Stufen ist nach oben nicht begrenzt, sodass bis zum Renteneintritt Vergütungsverbesserungen erreicht werden können.

Außerdem konnten wir erreichen, dass Beschäftigte, die mindestens 60 Jahre alt sind, eine Kompensation in Form von zwei zusätzlichen Urlaubstagen bzw. freien Tagen erhalten, weil diese Beschäftigtengruppe aufgrund ihres zeitnahen Renteneintritts nicht mehr in demselben Ausmaß wie die übrigen Beschäftigten von den Vergütungsverbesserungen des Kompetenzstufenmodells profitieren können. Die Tarifpartner einigen sich derzeit über die nähere Ausgestaltung.

4. Sicherung eines kontinuierlichen Fortbildungsanspruchs auf Tarifvertragsebene ab 1. Januar 2026:

Die Arbeitgeber werden eine MD-Akademie errichten, die die bundeseinheitliche Durchführung der (Online-)Fortbildungen und damit auch Durchsetzung des Fortbildungsanspruchs für alle Beschäftigten gewährleistet.

5. Ausweitung des „freiwilligen Optionsmodells“ über die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte hinaus für alle Mitglieder:

Unsere Mitglieder können nun entscheiden, ob sie ihre Arbeitskraft bis zu 41 Stunden wöchentlich von montags bis freitags dem Medizinischen Dienst anbieten möchten oder nicht. Dabei werden wir im Auge behalten, ob „freiwillig auch wirklich freiwillig“ bleibt.

6. Verhandlungsverpflichtung mit Stichtagsregelung:

Im nächsten Jahr wird die GdS über die Eingruppierung für alle Professionen verhandeln. Für viele Kolleginnen und Kollegen, wie zum Beispiel Kodierfachkräfte, Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer, Assistenzkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IT-Support, geht es auch um eine tarifgerechte Eingruppierung!

Auch die Neuregelung der Reisekostenregelungen sowie die Abschaffung der leistungsorientierten Vergütung (LOV) mit angemessenem Ausgleich sind Teil der Verhandlungsagenda.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unserer Forderungen!

Die GdS wünscht allen Beschäftigten ein frohes Weihnachtsfest, einen erholsamen Jahreswechsel und ein gesundes, glückliches Jahr 2025!

Für die GdS haben verhandelt:

Monika Atzert (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Timo Bernhardt (MD Rheinland-Pfalz), Annette Burckhardt (MD Baden-Württemberg), Dr. Frank Braatz (MD Berlin-Brandenburg), Michael Kokemor (MD Westfalen-Lippe) und Manuela Rohde (MD Nordrhein)

Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

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