Egal ob im Haushalt, im Garten oder beim Sport – ein Unfall kann jederzeit passieren. Dann hilft Ihnen unsere Freizeitunfallversicherung.
Und das Beste:
Diese Leistungen sind bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Die GdS-Freizeitunfallversicherung tritt ein, sobald ein Mitglied wegen eines Unfalls in der Freizeit stationär behandelt werden muss – egal ob in Deutschland oder während einer Auslandsreise. Arbeits- und Wegeunfälle sind von dieser Leistung ausgenommen, denn hier greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Die GdS-Freizeitunfallversicherung beinhaltet ein Krankenhaustagegeld. Dieses wird für jeden stationären Krankenhaustag in Höhe des jeweiligen Monatsbeitrages gewährt, längstens für 30 Tage. Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden dabei als zwei Kalendertage gerechnet.
Zum Beispiel: Ein Mitglied wird wegen eines Freizeitunfalls fünf Tage stationär behandelt und zahlt einen satzungsgemäßen GdS-Monatsbeitrag von 20 Euro. Das Krankenhaustagegeld beträgt in diesem Fall 100 Euro und wird von der GdS-Freizeitunfallversicherung ausgezahlt.
Über dieses Tagegeld hinaus umfasst die Freizeitunfallversicherung auch Entschädigungsleistungen, sollte der Unfall zu Invalidität führen oder mit Todesfolge enden.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang des Versicherungsschutzes finden Sie in den Richtlinien zur Freizeitunfallversicherung. Zusätzlich stehen Ihnen die GdS-Vertrauenspersonen vor Ort und die Mitarbeiter(innen) der GdS-Geschäftsstellen als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Alle Leistungen können Sie direkt bei der GdS-Bundesgeschäftsstelle beantragen.
Auf Wunsch gibt es noch mehr Schutz.
Sollten Sie über die GdS-Freizeitunfallversicherung hinaus mögliche Risiken individuell absichern wollen, bietet Ihnen das dbb vorsorgewerk viele passende Tarife an – natürlich mit exklusiven Vorteilen für GdS-Mitglieder.