Als GdS-Mitglied sind Sie Teil unserer gewerkschaftlichen Solidargemeinschaft. Die Solidarität und der Schutz der GdS enden nicht mit dem Tod, denn auch für Ihre nächsten Angehörigen haben wir Vorsorge getroffen. Die Hinterbliebenen von GdS-Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld (bis zum 60-fachen des durchschnittlichen gezahlten Mitgliedsbeitrags der letzten zwölf Monate) und ein Witwen-/Witwer- und Waisengeld – und das alles ohne Zahlung zusätzlicher Beiträge.
Näheres über die Finanzhilfe im Todesfall sowie die zustehenden Beträge finden Sie in den Richtlinien über die Sozialleistungen der GdS.