Sie fragen sich, …
- ob Sie einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung haben?
- ob Sie richtig eingruppiert sind?
- ob Sie zutreffend beurteilt wurden?
- ob Sie nach Rückkehr aus der Elternzeit Anspruch auf Ihre alte Stelle haben?
- ob Ihre Beihilfe korrekt berechnet wurde?
- ob Ihr Grad der Behinderung richtig festgestellt wurde?
- was mit Ihrem Urlaubsanspruch passiert, wenn Sie länger krank sind?
Wir beantworten Ihre Fragen!
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich unmittelbar an unsere Fachleute zu wenden – ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft, ohne Wartezeit und ohne bürokratische Hürden.
Lassen Sie sich von unseren Juristinnen und Juristen beraten, die auch die Tarifverhandlungen führen und sich daher bestens auskennen.
Im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch – wenn nötig, durch alle Instanzen; die GdS trägt die notwendigen Kosten. Allerdings darf bei Beginn der GdS-Zugehörigkeit der Anlass für diesen Rechtsstreit noch nicht gegeben sein.
Alle Details finden Sie in der Rechtsschutzordnung der GdS.