Bereits seit einigen Wochen sind wir mit der KKH im Gespräch. Erneut ist eine Umstrukturierung, sind Standortschließungen im Gespräch, erstmals wird auch ein gezielter Personalabbau kommuniziert. Diese Botschaft ist bei den Beschäftigten längst angekommen. In der letzten Woche hat diese Situation dann auch zu negativen Schlagzeilen in der Presse geführt. Aus Sicht der GdS ist das nicht hilfreich, denn es stört die Verhandlungen und belastet die Atmosphäre. Was ist der eigentliche Knackpunkt?
Wieder die kleine Lösung…
In den letzten Jahren haben wir Umstrukturierungen mehrfach mit sogenannten Strukturtarifverträgen in Ergänzung zur Anlage 12 KKH-TV begleitet. Der Inhalt dieser Tarifverträge war stets ähnlich: Den Beschäftigten an betroffenen Standorten wurden – sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben – Angebote für Altersteilzeit/Beurlaubung gemacht, bei notwendigen Versetzungen an weiterentfernte Standorte wurden zeitlich befristet Mobilitätshilfen gewährt und den Kolleginnen und Kollegen, die die KKH freiwillig verlassen wollten oder mussten, wurden über die Anlage 12 hinaus zusätzliche Abfindungsbeträge bzw. Unterstützung beim „Outplacement“ angeboten. Eine solche Lösung schwebt der KKH auch diesmal wieder vor.
… oder endlich ein langfristiges Konzept?
Die GdS-Tarifkommission wird diesen Weg aber nicht erneut mitgehen.
Warum? Weil sich die Situation geändert hat!
Bei den vergangenen Strukturmaßnahmen ging es – jedenfalls offiziell – nie um einen Abbau von Personal, sondern nur um eine Verlagerung der Arbeit und das sozialverträgliche Flankieren dieser Verlagerungen für die betroffenen Beschäftigten an den ausgesuchten Standorten. Das ist diesmal anders. Die KKH hat deutlich zum Ausdruck gebracht, perspektivisch in erheblichem Umfang Personal abbauen zu wollen, weil man die Verwaltungskosten senken muss/will.
Wenn das so ist, kann es aus Sicht der GdS nicht fair sein, diesen Personalabbau auf dem Rücken der Beschäftigten an wenigen, von der KKH nach welchen Kriterien auch immer ausgesuchten Standorten zu realisieren, die uns zudem bis heute noch gar nicht bekannt sind. Ein notwendiger Personalabbau hat über das gesamte Unternehmen zu erfolgen.
Anlage 12 ist ein guter Schutz
Der tarifliche Kündigungsschutz für langjährig Beschäftigte sowie die strengen Vorgaben der Anlage 12 zum KKH-TV schließen betriebsbedingte Kündigungen bereits heute weitgehend aus. Gefragt sind also mittel- bis langfristig wirkende Instrumente, die den für notwendig gehaltenen Personalabbau fair und wirtschaftlich vertretbar auf das gesamte Unternehmen verteilen. Deshalb haben wir von Anfang an gefordert, allen Beschäftigten der KKH ein Angebot auf Abschluss von Altersteilzeitverträgen zu machen.
Damit wäre ein sozialverträglicher Personalabbau in den nächsten Jahren zu bewältigen, was auch deswegen sinnvoll erscheint, weil der angeblich sinkende Personalbedarf durch Technisierung und Digitalisierung nicht von heute auf morgen kommen wird. Die Technik bietet heute die Möglichkeit, die Arbeit zu den Menschen zu bringen. Die plumpe, in der Vergangenheit übliche Strategie, durch die Schließung einzelner Standorte nur punktuell Menschen aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen oder aber zur Inkaufnahme langer Arbeitswege zu zwingen, sollte ausgedient haben.
Diese Position haben wir in der letzten Verhandlungsrunde am 9. August 2021 noch einmal wiederholt. Die KKH ist gefordert, das „Kleinklein“ aus den vergangenen Jahren über Bord zu werfen und mit uns gemeinsam über eine längerfristige, planbare und vor allem sozialverträgliche Lösung zum Personalabbau zu kommen. Vorschläge, wie das für die KKH verkraftbar und leistbar ausgestaltet werden könnte, haben wir gemacht.
Eine öffentliche und gar mediale Diskussion über die Notwendigkeit von betriebsbedingten Kündigungen oder Schuldzuweisungen an den Verhandlungspartner helfen nicht.
Wir hoffen, dass in der nächsten Verhandlungsrunde, die auf den 7. September 2021 terminiert worden ist, endlich zu einem gemeinsamen Weg zu kommen.
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Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Alexander Harrison und Egbert Lux (alle KKH)