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KKH: Neuordnung der Vertriebsvergütung

Frühzeitig nachdem die geplanten Änderungen an der Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung öffentlich wurden, hatte uns die KKH Verhandlungen zur Neuordnung der Vertriebsvergütung avisiert. Am Ende wurde die Verordnung aber doch noch abgemildert und Prämienregelungen für Beschäftigte der Krankenkassen nicht gänzlich untersagt. Eine Neuregelung war dennoch nötig. Diese kommt jetzt durch eine Änderung des Tarifvertrages.

Endgültige Rückkehr in die Anlage 5

Nachdem die Regionalleiter ja bereits vor geraumer Zeit wieder in vollem Umfang in die Anlage 5 zurückgeführt wurden und damit weniger von Prämienerfolgen abhängig waren, konnten wir auch die Gebietsleiter zuletzt grundsätzlich in die Anlage 5 zurückführen. Aufgrund der Prämienregelungen war die Eingruppierung aber im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung der gesonderten Vertriebsvergütung niedriger, insbesondere war eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe 7 nicht erreichbar. Das hat sich nun geändert. Zukünftig gestaltet sich die Eingruppierung der Gebietsleiter wie folgt:

  • Eingruppierung nach Vergütungsgruppe 4 während der Einarbeitungszeit, die in der Regel zwölf Monate betragen soll
  • nach der Einarbeitung Eingruppierung in die Vergütungsgruppe 5; Gebietsleiter, die bereits beim Einstieg nähere Vertriebs- oder Sozialversicherungskenntnisse aufweisen, erhalten direkt die Vergütungsgruppe 5
  • Gebietsleiter, die den vertrieblichen Beratungsauftrag in vollem Umfang und selbstständig erfüllen, werden der Vergütungsgruppe 6 zugeordnet; diese Vergütungsgruppe ist die Zielvergütung für alle Gebietsleiter
  • die Vergütungsgruppe 7 wird für Gebietsleiter eröffnet, die aufgrund ihrer Leistung und Fähigkeiten dauerhaft mit der Durchführung von Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen beauftragt werden

Mit dieser Regelung kehrt die KKH erfreulicherweise weitgehend in das frühere System zurück. Das freut uns! Denn eine gute, transparente Eingruppierung ist für den langfristigen Erfolg im Vertrieb wichtiger als eine Motivation durch „Prämien­druck“.

Prämien bleiben möglich

Neben der deutlich verbesserten Grundvergütung durch die nun marktgerechte Eingruppierung bleibt die Zahlung von Prämien auf der Basis einer Zielerreichung möglich. Festgelegt wurden drei Stufen der Zielerreichung: nämlich 100 Prozent, 125 Prozent und 150 Prozent. Mit dem Erreichen dieser Zielerreichungsstufen wird jeweils eine Prämie fällig.

Soziale Absicherung

In der Tarifvereinbarung haben wir sichergestellt, dass Kolleginnen und Kollegen, die aus früheren Zeiten höhere Besitzstände haben, als sie mit dieser Eingruppierung abgesichert werden, einen dauerhaften Besitzstand erhalten.

Auch neben einem Besitzstand können die Gebietsleiter in Zukunft von den Zielerreichungsprämien uneingeschränkt profitieren.

Bewertung der GdS

Insgesamt sind wir sehr zufrieden, dass die KKH den mit der Anlage 1 beschrittenen Weg nun endgültig verlässt. Diese Tarifeinigung wird hoffentlich zu neuem Erfolg, zu Motivation und zu Transparenz innerhalb des Vertriebs führen. Davon profitieren alle!

Unterstützen Sie uns! Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg
(stellv. Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)