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JAV II Aufbauschulung

 

Starke JAV – starke Interessenvertretung! 

Du bist bereits länger in der Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv und möchtest dein Wissen vertiefen und ausbauen? Unsere JAV-Schulung Teil II vermittelt aufbauende Kenntnisse und gibt dir das nötige Handwerkzeug, um die Interessen der Auszubildenden und jungen Beschäftigten noch effektiver zu vertreten.

Unsere Schulung Teil II vermittelt erweiterte Kenntnisse in Arbeitsrecht, Kommunikation und Verhandlungstechniken – praxisnah und verständlich, für eine noch effektivere Interessenvertretung.


 Termin und Ort:
III. Quartal in Erfurt

Seminarzeiten:

  1. Tag ab 14.00 Uhr
  2. Tag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  3. Tag bis 14.00 Uhr

Referenten:
Manuel Rose und andere

Kosten:
werden noch bekannt gegeben

Seminarinhalte:

  • Allgemeine Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes
  • Rechtsstellung der JAV-Mitglieder und deren Schutz
  • Geschäftsführung der JAV
  • Allgemeine Aufgaben/Beteiligungsrecht des PR
  • Einflussnahme durch Mitbestimmung
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Wichtige Tipps rund um die JAV-Arbeit

Zielgruppe:
Jugend- und Auszubildendenvertreter die neu in die JAV gewählt wurden und/oder noch keine Grundlagenschulung wahrgenommen haben.

Schulungsanspruch:
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle JAVen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 54 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), bzw. den vergleichbaren Vorschriften und verweisen wir auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten in Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Eine Entsendung des Personalrats ist zwingend erforderlich!

 

Gerne können Sie sich jetzt schon unverbindlich vormerken lassen und erhalten Nachricht von uns, sobald die Seminarplanung steht. Bitte senden Sie uns eine Email: otte.e@gds.de  

 

Anmeldung:

(An diese Adresse senden wir Ihre Seminar-Unterlagen)
Unsere Seminarpreise bei Präsenzveranstaltungen sind Komplettpreise und beinhalten bei mehrtägigen Seminaren immer den Übernachtungspreis (keine Vorübernachtungen) sowie die Verpflegungspauschale (ohne Getränke). Änderungen bitte unmittelbar, spätestens bis einen Monat vor Seminarbeginn (bei Online-Veranstaltungen 5 Tage) angeben! Andernfalls können Stornokosten fällig werden!