Natürlich haben wir nicht erwartet, dass der Vorstand unsere bereits im letzten Jahr kommunizierten Forderungen für die Vergütungsrunde 2025 in der ersten Verhandlungsrunde erfüllt. Mehr als das, was nun angeboten wurde, hätte es aber sein dürfen.
Wir haben auf der Basis der Mitgliederbefragung eine Erhöhung der Vergütung um zwölf Prozent, mindestens aber um 400 Euro ab Januar 2025 gefordert. Wir kämpfen mit dieser Forderung für einen möglichst vollständigen Ausgleich der Inflationsverluste aus den Jahren seit 2022 und wollen dabei insbesondere die unteren Einkommen mit einem Mindestbetrag erreichen, weil dort die Inflation eben besonders drückt. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass ein spürbarer Kaufkraftausgleich dringend notwendig ist, auch wenn die Inflation zum Jahresanfang 2025 deutlich niedriger ausfällt. Es darf nicht vergessen werden, dass die niedrigere Inflationsrate inzwischen auf einem deutlich erhöhten Sockel aufsetzt und gerade die Güter des täglichen Bedarfes weiterhin spürbar teurer werden.
Dass sich die Arbeitgeberseite dieser Sichtweise nicht in vollem Umfange anschließen will, war zu erwarten. Dennoch ist die uns vom Vorstand übermittelte Haltung, dass eine Erhöhung der Vergütungen um zwei Prozent angesichts der aktuellen Inflationsrate ausreichend sei, überraschend und für uns nicht nachvollziehbar. Das klang in der Personalversammlung im Oktober des letzten Jahres noch ganz anders …
Noch schlimmer ist aus Sicht der GdS-Tarifkommission, dass die Arbeitgeberseite diese völlig unzureichende Erhöhung an weitere Bedingungen knüpft, nämlich an Zugeständnisse der GdS in manteltarifvertraglichen Punkten. Als Gegenleistung erwartet der Vorstand die erneute Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse für eine Dauer von bis zu vier Jahren zu begründen, wobei er uns den Nutzen in keiner Weise erklären konnte. Zudem sollen die Beschäftigten in Zukunft tarifvertraglich dazu verpflichtet werden, ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Neben diesen beiden Punkten haben wir noch eine ganze Reihe weiterer Änderungsvorschläge im Tarifvertrag erläutert bekommen, die arbeitgeberseitig als Bedingung für eine Vergütungserhöhung bezeichnet wurden.
Daraufhin haben wir die Verhandlungen unterbrochen. Die GdS-Tarifkommission hat keinen Sinn darin gesehen, die Verhandlungen auf dieser Basis fortzusetzen, zumal uns die Gegenforderungen nur mündlich erläutert, aber nicht schriftlich präsentiert wurden. Wir haben die Verhandlungen auf den 11. Februar 2025 vertagt. In den nächsten Tagen sollen wir zur Vorbereitung dieser Verhandlungsrunde die arbeitgeberseitigen Änderungsvorschläge in schriftlicher Form übermittelt bekommen.
Es werden schwierige Tarifverhandlungen …
Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Christina Kuke, Dirk Neumann, Jens Nielsen und Horst Zigler
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