Gemäß § 46 IKK-TV haben die Tarifbeschäftigten der IKK-Tarifgemeinschaft einen Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrages.
Diese zusätzliche (neben der gesetzlichen Rente) Alters- und Hinterbliebenenversorgung erfolgt auf tarifvertraglicher Grundlage entweder durch den ATV (VBL) oder durch den TV IKK-Betriebsrente, abhängig davon, ob die jeweilige IKK-Arbeitgeberin Beteiligte der VBL ist. Aufgrund der Fusionen der Vergangenheit gibt es bei einigen IKKen die Besonderheit, dass ein Teil der Beschäftigten unter den ATV (VBL West bzw. Ost) fällt, der andere Teil dagegen unter den TV IKK-Betriebsrente.
Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere der steigenden Lebenserwartung und der anhaltenden Niedrigzinsphase, mussten bereits in der Vergangenheit Beiträge für diejenigen Beschäftigten erhöht werden, die unter den ATV (VBL) fallen.
Die veränderten Rahmenbedingungen wirken sich jedoch nicht nur auf den ATV, sondern gleichfalls auf den TV IKK-Betriebsrente aus. Aufgrund der seit langem herrschenden Null-Zins-Politik können die Vermögensverwalter der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht mit der erforderlichen Rendite anlegen, so dass künftig eine Schieflage entstehen wird.
Die Arbeitgeberseite hat daher die GdS zu Sondierungsgesprächen zur Zukunft der IKK-Betriebsrente aufgefordert.
Diesen Gesprächen hat sich die GdS nicht verschlossen, um die betriebliche Altersversorgung der Kolleginnen und Kollegen nicht zu gefährden, denn nicht zu verkennen ist, dass eine tariflich festgeschriebene Garantieverzinsung von 3,25 Prozent in der aktiven und 5,25 Prozent in der Ruhestandsphase aktuell kaum zu erwirtschaften sind.
Eins aber hat die GdS im Vorfeld klargestellt:
Einbußen auf der Leistungsseite der betrieblichen Altersversorgung wird es mit der GdS nicht geben!
Die tarifvertraglich geschaffene Basis der betrieblichen Altersversorgung ist ein vorbildliches und unverzichtbares Plus für die IKK-Beschäftigten!
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Rente bis 2030 auf unter 43 Prozent des Nettoeinkommens sinken soll, wird das zweite Standbein der betrieblichen Altersversorgung immer wichtiger, um eine drohende Altersarmut dauerhaft zu verhindern und die Perspektiven auf ein Altern in Würde zu erhöhen.
Bevor wir allerdings in Tarifverhandlungen über die Höhe der Eigenbeteiligung eintreten, bedarf es vieler Zahlen, Daten und Fakten.
Erforderlich war ein versicherungsmathematisches Gutachten mit Berechnungen eines auskömmlichen Beitragssatzes. Dieses Gutachten wurde von der Heubeck AG (eines der führenden unabhängigen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung) geliefert. Diskutiert wurden in dem Erörterungstermin am 9. Juli 2020 per Videokonferenz die Voraussetzungen und Grundlagen für einen auskömmlichen Beitragssatz, damit auch in Zukunft die Leistungsausgaben durch die Beitragszahlungen gedeckt werden.
Über die Aufteilung einer Erhöhung des Beitragssatzes werden wir ab dem 25. August 2020 Tarifverhandlungen führen!