Die Arbeit als Personalrat ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Fundierte rechtliche Kenntnisse im Personalvertretungsrecht sind dazu unerlässlich.
In unserer Grundlagenschulung lernen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen und erhalten wichtige Informationen und Tipps, wie Sie die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen in der täglichen Arbeit umsetzen und Fragenkomplexe zielgerichtet und kompetent beantworten zu können.
Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. Ersatzmitglieder haben einen Schulungsanspruch grundsätzlich nur dann, wenn sie endgültig für ein ausgeschiedenes Personalratsmitglied nachgerückt sind bzw. wenn und solange sie ein verhindertes Personalratsmitglied vertreten.
Termin und Ort:
11.-12.2.2025 – online
Seminarzeiten:
- Tag Beginn 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Tag Beginn 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Referenten:
Unsere Referenten sind Spezialisten für Arbeits- und Tarifrecht in der Sozialversicherung.
Kosten:
350 Euro inkl. Seminarunterlagen
Seminarinhalte:
- Einführung in das Personalvertretungsrecht
- Personalrat
- Aufbau, Aufgaben, Dienststelle,
- Beschäftigte, Gewerkschaften,
- Gremien und Ausstattung
- Rechtsgrundlage, LPVG NdS
- Wissensquellen des Personalrats
- Rechtsstellung/Rechte des Personalrats
- Freistellung
- Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
- Schweigepflicht
- Kündigungsschutz
- Sitzungen und Beschlüsse des Personalrats
- Die Organe der Personalversammlung
- Grundlagen des Dienst- und Tarifrechts
- Beteiligungsrechte und –pflichten in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten. Das Einigungsverfahren
Zielgruppe:
Personalvertretungen bei denen das LPVG Niedersachsen greift.
Schulungsanspruch:
In diesem Seminar vermittelten wir Grundkenntnisse für alle Personalvertretungen und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 40 Abs. 1., Satz 2 NPersVG.
Wir verweisen auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Eine Entsendung des Personalrats ist erforderlich!
Anmeldung bitte bis spätestens 13.1.2025 – Vorabreservierung möglich!