Mit zwei sprichwörtlichen „heißen Eisen“ ging die GdS am 28. Februar 2020 in ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Es bestand dringender Redebedarf über die Grundrente und über die geplante Schließung des Dienstordnungsrechts in der Unfallversicherung.
Kurz nachdem das Bundeskabinett den Entwurf für das Grundrentengesetz beschlossen hatte, konnte die GdS dem Staatssekretär die Perspektive der Beschäftigten in der Rentenversicherung schildern. Diese sei im Gesetzgebungsverfahren aus Sicht der GdS bisher zu kurz gekommen, so GdS-Bundesgeschäftsführerin Siglinde Hasse.
Denn bei aller Berechtigung, kleine Renten aufzuwerten für Menschen, die viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, dürfe nicht vergessen werden, wie die Grundrente in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden soll. Hier drohe eine Überforderung des Verwaltungsapparats und der Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Rentenversicherung.
Anhand einiger praktischer Beispiele illustrierte GdS-Bundesvorstandsmitglied Andrea Rutz-Lorenz (DRV Bund), wie sehr die Beschäftigten in der Rentenversicherung bereits jetzt am Limit ihrer Belastbarkeit sind. Der bürokratische Aufwand der Grundrente würde in der aktuellen Form allerdings alles bisher Dagewesene in den Schatten stellen. Hier seien dringend noch Verwaltungsvereinfachungen im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Andernfalls würde man große Enttäuschungen auf Seiten der Versicherten produzieren, die ab dem 1. Januar 2021 mit einer reibungslosen Einführung der Grundrente rechnen. Leidtragende seien dann neben den Versicherten auch die Beschäftigten der Rentenversicherung. Außerdem würde dies das Vertrauen in die gesetzliche Rente beschädigen.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren sollte bis zur Sommerpause abgeschlossen sein, so die Erwartung von Dr. Schmachtenberg.
Der Staatssekretär betonte, dass man in enger Abstimmung mit den Rentenversicherungsträgern stünde, welche eine konstruktive Begleitung der Grundrente zugesichert hätten. Man arbeite daran, möglichst verwaltungspraktische Abläufe zu entwickeln.
An den harten Fakten ändert dies aus Sicht der GdS allerdings wenig. Für die Einführung der Grundrente werden Tausende neue Stellen benötigt. Diese zu besetzen ist unter den aktuellen Bedingungen des Arbeitsmarktes eine äußerst schwierige Aufgabe. Außerdem muss ein völlig neuer, automatischer Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden etabliert werden. Diese Vernetzungssoftware gibt es noch nicht. Eine technische Leistung, die unter normalen Umständen mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Die Bundesregierung dürfe vor diesen Herausforderungen nicht die Augen verschließen.
Grundsätzlich wünscht sich die GdS, dass die Expertise von Praktikern stärker in den Gesetzgebungsprozess miteinbezogen wird. Eine derartig umfassende Reform wie die Einführung der Grundrente könne nur dann gut gelingen, wenn Politik und Verwaltung im Sinne der Versicherten eng zusammenarbeiten. Dabei sei noch deutlich „Luft nach oben“, betonte die GdS.