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GdS sozial: Koalitionsvertrag – Ein Eingriff in die Tarifautonomie ist durch nichts zu rechtfertigen!

Mit großer Besorgnis verfolgen wir als GdS die gesundheitspolitischen Pläne, die im Zuge der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD bekannt geworden sind. Besonders kritisch sehen wir die im Entwurf zum Koalitionsvertrag verankerte Absicht, die Gehaltsstrukturen im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen und an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anzulehnen. Dies ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie sowohl der GdS als auch der Krankenkassen!

Diese Idee ist aber auch in der Sache nicht sinnvoll. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben der Krankenkassen beträgt weniger als fünf Prozent. Die Anwendung des TVöD hätte also überhaupt keine relevante Auswirkung auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich des Medizinischen Dienstes. Sie würde aber zu einer massiven Demotivation der dort Beschäftigten führen. Diese Beschäftigten der Krankenkassen sind weit überwiegend hochqualifizierte Fachkräfte, deren Engagement und Expertise für eine gute Versorgung unerlässlich sind. Die Gehaltsstrukturen des TVöD passen dazu nicht und würden für die Beschäftigten eine Verschlechterung bedeuten. Zudem würde der Anreiz für die Kassen, sich durch innovative Angebote und effiziente Strukturen zu differenzieren, deutlich sinken.

Diese Wettbewerbsorientierung ist jedoch eine wesentliche Säule unseres Gesundheitssystems. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen dient als Motor für Innovation und Effizienz. Kassen, die wirtschaftlich arbeiten und innovative Versorgungsmodelle anbieten, haben einen Wettbewerbsvorteil. Diesen Wettbewerb gilt es zu erhalten und zu fördern, nicht durch eine Gehaltsgleichschaltung zu ersticken.

Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob Gehälter im öffentlichen Dienst vereinheitlicht werden, wo es kaum Wettbewerb gibt, oder im Bereich der Sozialversicherung, wo die Träger im Wettbewerb um Versicherte und innovative Leistungen stehen. Eine Übertragung des TVöD-Systems auf die Krankenkassen würde die Besonderheiten des Wettbewerbs im Gesundheitswesen ignorieren. Wir als GdS werden uns weiterhin für eine leistungsgerechte Vergütung einsetzen, die die Qualifikation und den Einsatz der Mitarbeiter anerkennt.

Nur so können die besten Köpfe für das Gesundheitswesen gewonnen und gehalten werden. Um im Wettbewerb um die besten Fachkräfte bestehen zu können, müssen die Krankenkassen in der Lage sein, attraktive Arbeitsbedingungen und Vergütungsmodelle anzubieten.

Die jetzt bekannt gewordenen Pläne werden das Gegenteil bewirken. Die Leidtragenden einer solchen Politik werden letztlich die Versicherten sein. Denn wenn die Krankenkassen kein Interesse mehr haben, sich im Wettbewerb zu verbessern, und die Mitarbeiter nicht mehr leistungsgerecht bezahlt werden, leidet die Qualität der Versorgung. Die im Entwurf zum Koalitionsvertrag formulierten Ziele einer guten, bedarfsgerechten und bezahlbaren Versorgung würden so konterkariert und die Zukunftsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens eher gefährdet.

Die GdS wird sich weiterhin für eine Politik einsetzen, die die Interessen der Versicherten und der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt.

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GdS-sozial-Reform-Gesundheitswesen2025