Auf Initiative der GdS hat sich eine GdS-Delegation mit der Geschäftsführung der VBG getroffen. Termin für dieses Gespräch war der 12. Februar 2020.
Anlass für den Gesprächswunsch seitens der GdS war in erster Linie die aktuelle politische Initiative zur Abschaffung des DO-Rechts in der gesetzlichen Unfallversicherung. Zur Erinnerung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Initiative gestartet, um das DO-Recht als „alten Zopf“ der Reichsversicherungsordnung endgültig zu schließen. Nachdem zunächst geplant war, als Ersatz für das DO-Recht die Anstellung von Beamten zu ermöglichen, wurde dies inzwischen aus dem Gesetzentwurf gestrichen und stattdessen auf eine Verbesserung des Tarifrechts gesetzt.
Auf dieser Basis hat die GdS mit der Geschäftsführung der VBG über die Perspektiven für die VBG gesprochen, qualifiziertes Personal zukünftig zu gewinnen und vor allem auch zu halten. Insbesondere in Ballungsräumen ist die Konkurrenz um Fachkräfte sehr groß. Die im Vergleich zum BG-AT gerade im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung häufig deutlich attraktiveren Tarifverträge verstärken den Fachkräftemangel. Die Vertreter von VBG und GdS waren sich einig, dass eine Streichung des DO-Rechts die Möglichkeiten, um Fachkräfte zu werben, deutlich verschlechtern würde, zumindest dann, wenn die Möglichkeit der Ernennung von Beamten nicht eröffnet wird.
Unabhängig davon hat die GdS bei der Geschäftsführung der VBG für eine Intensivierung der Gespräche auf Tarifebene geworben. Die aktuelle Situation ist aus Sicht der GdS unbefriedigend und beruht vor allem auf dem Abgang von wichtigen Mitarbeitern im Bereich Tarif durch den Umzug der DGUV nach Berlin. Für die GdS und die von uns vertretenen Kolleginnen und Kollegen ist nicht nachvollziehbar, dass der Umzug der DGUV nach Berlin die Tarifarbeit in so wichtigen Projekten wie dem Rationalisierungsschutz oder Ähnliches augenblicklich komplett lähmt.
Die Geschäftsführung der VBG kann diese Haltung nachvollziehen, äußerte aber auch die Erwartung, dass der Stillstand auf der Tarifebene in Kürze aufgehoben wird und das Thema Rationalisierungsschutz endlich einer Lösung zugeführt werden kann. Gute, erfolgreiche Tarifarbeit ist auch aus Sicht der Führung der VBG wichtig, um die Zukunft der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu sichern.
Beide Seiten haben vereinbart, den Meinungsaustausch in Zukunft fortzusetzen.
Für die GdS nahmen teil: Stephan Kallenberg (stellvertretender GdS-Bundesgeschäftsführer), Sven Both (Mitglied des GdS-Bundesvorstandes für den Bereich UV), Ernst Feser (VBG) sowie Fiona Lülsdorf (GdS-Bundesgeschäftsstelle)