Mit zwei sprichwörtlichen „heißen Eisen“ ging die GdS am 28. Februar 2020 in ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Es bestand dringender Redebedarf über die Grundrente und über die geplante Schließung des Dienstordnungsrechts in der Unfallversicherung.
Am 17. Dezember 2019 hatte das Bundeskabinett den Entwurf für ein 7. SGB IV-Änderungs-gesetz beschlossen. Eine der Neuregelungen darin: Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung keine neuen Dienstordnungsverhältnisse mehr begründen dürfen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz und die GdS bekräftigte gegenüber dem Staatssekretär, dass es aus ihrer Sicht nicht zu dieser Schließung des DO-Rechts kommen sollte.
„Die Schließung des DO-Rechts hätte keinerlei Vorteile, sondern nur Nachteile für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung“, führte GdS-Bundesgeschäftsführerin Siglinde Hasse aus. Die UV-Träger würden als Arbeitgeber stark an Attraktivität verlieren. Es sei zu befürchten, dass die UV-Träger personell „ausbluten“, sollte das DO-Recht tatsächlich geschlossen werden.
GdS-Bundesvorstandsmitglied Sven Both (BG BAU) wies den Staatssekretär auf die noch immer offene Frage hin, wie künftig bei geschlossenem Dienstordnungsrecht die Aufgaben von Aufsichtspersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung wahrgenommen werden sollen. „Aufsichtspersonen üben hoheitliche Aufgaben aus. Diese reichen von der Erhebung von Bußgeldern bis zu Betriebsschließungen. Es ist deshalb unverzichtbar, dass diese Personen durch ein Beamten- oder ein Dienstordnungsarbeitsverhältnis besonders geschützt sind“, führte Both aus.
Als Alternative zum Erhalt des DO-Rechts wäre es auch denkbar, den UV-Trägern wieder zu erlauben, Beamte zu ernennen, merkte die GdS-Bundesgeschäftsführerin an. Für die SVLFG und die BG Verkehr ist dies auch geplant. Weshalb den anderen UV-Trägern dies allerdings verwehrt werden soll, erschließt sich weder der GdS noch den Beschäftigten in der Unfallversicherung. „Für uns sieht dies nach Willkür aus“, kritisierte Both.
Dem trat Staatssekretär Schmachtenberg entgegen und nannte eine Unfallkasse, die bereits jetzt ohne DO-Anstellungen tätig ist. Weiter führte er aus: „Es ist an den Tarifvertragsparteien, an attraktiven Beschäftigungsbedingungen in der Unfallversicherung zu arbeiten. Nur so kann es gelingen, begehrte Fachkräfte zu gewinnen und für junge Leute als Arbeitgeber interessant zu sein.“
Diese Hoffnung dürfte aus Sicht der GdS allerdings ins Leere laufen bei einem fast leergefegten Arbeitsmarkt. Bisher war die Aussicht auf ein DO-Arbeitsverhältnis ein gutes Argument, junge Menschen von einer Karriere in der Unfallversicherung zu überzeugen. Diese Lücke zu schließen, dürfte überaus schwierig werden.
Die Schaffung neuen Tarifrechts, so die GdS, sei nicht trivial, denn erfolgreiche Tarifreformen benötigen erfahrungsgemäß einen langen Vorlauf. Diesen Gesichtspunkt will das BMAS in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
An einer Neugestaltung der Ausbildung und des Studiums sei nicht gedacht, so Dr. Schmachtenberg. Hier soll an der qualitativ hochwertigen Ausbildung/Studium in der bewährten Weise festgehalten werden.
Hoffnung setzt die GdS noch immer auf das parlamentarische Verfahren. Bereits die Ausschüsse des Bundesrates hatten einen Erhalt des DO-Rechts empfohlen. Der Bundesrat folgte dieser Empfehlung bedauerlicherweise nicht. Mit den Fraktionen des Bundestages steht die GdS in Kontakt und kämpft weiterhin für das DO-Recht bzw. die Wiedereinführung der Dienstherrnfähigkeit in der Unfallversicherung.
Wir bleiben am Ball.
Unterstützen Sie uns dabei!