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GdS fordert: Inflationsprämie für die Beschäftigten der KKH

Im April dieses Jahres konnten wir uns mit der KKH nach intensiven, schwierigen Verhandlungen auf einen Gehaltstarifvertrag bis Ende 2023 einigen.

Darin enthalten waren Erhöhungsschritte um 2,6 Prozent ab dem 1. April 2022 und weitere 2,0 Prozent ab dem 1. Mai 2023 sowie eine einmalige Corona-Unterstützungsbeihilfe in Höhe von 500 Euro für Angestellte und 200 Euro für Auszubildende und dual Studierende. Das war im Vergleich zu anderen Abschlüssen in der Sozialversicherung ein Erfolg und kann sich sehen lassen. Beiden Seiten war aber damals schon bewusst, dass die linearen Erhöhungen die Inflation, die damals noch bei vier bis fünf Prozent lag, nicht in vollem Umfang ausgleichen werden.

Seitdem hat sich aber einiges geändert! Waren in der ersten Jahreshälfte noch viele Experten davon ausgegangen, dass die Inflationsrate wieder sinken wird, reden wir jetzt vor allem aufgrund der Energiepreise schon von zweistelligen Zahlen. Und es wird damit gerechnet, dass die Inflation sich erst ab 2024 wieder auf ein normales Maß reduziert.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Entlastungspakets III nun die Möglichkeit von steuer- und abgabenfreien Einmalzahlungen bis maximal 3.000 Euro geschaffen. Solche Zahlungen kommen aber nicht von allein! Wir brauchen dafür in der KKH eine tarifliche Regelung als Rechtsgrundlage. Deshalb haben wir den Vorstand in der letzten Woche aufgefordert, mit uns in Verhandlungen einzutreten. Viele Beschäftigten brauchen jetzt Hilfe! Wir streben deshalb eine Einmalzahlung an, die sozial ausgewogen dort am meisten hilft, wo am meisten Hilfe nötig ist.

Unterstützen Sie uns! Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux, Albert Ramthun und Peter Schuster (alle KKH)