Im Februar dieses Jahres haben wir uns nach intensiven Verhandlungen auf einen Gehaltstarifvertrag bis Ende 2023 geeinigt.
Darin enthalten waren Erhöhungsschritte um 2,5 Prozent ab dem 1. April 2022 und weitere 2,5 Prozent ab dem 1. Januar 2023 sowie eine einmalige Corona-Unterstützungsbeihilfe in Höhe von 600 Euro für Angestellte und 300 Euro für Auszubildende und dual Studierende. Das war im Vergleich zu anderen Abschlüssen in der Sozialversicherung ein Erfolg und kann sich sehen lassen. Beiden Seiten war aber damals schon bewusst, dass die linearen Erhöhungen die Inflation, die damals noch bei vier bis fünf Prozent lag, nicht in vollem Umfang ausgleichen werden.
Seitdem hat sich aber einiges geändert! Waren in der ersten Jahreshälfte noch viele Experten davon ausgegangen, dass die Inflationsrate wieder sinken wird, reden wir jetzt vor allem aufgrund der Energiepreise schon von zweistelligen Zahlen. Und es wird damit gerechnet, dass die Inflation sich erst ab 2024 wieder auf ein normales Maß reduziert.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Entlastungspakets III nun die Möglichkeit von steuer- und abgabenfreien Einmalzahlungen bis maximal 3.000 Euro geschaffen. Solche Zahlungen kommen aber nicht von allein! Wir brauchen dafür in der BKK-Tarifgemeinschaft eine tarifliche Regelung als Rechtsgrundlage. Deshalb haben wir den Vorstand in der letzten Woche aufgefordert, mit uns in Verhandlungen einzutreten. Viele Beschäftigte brauchen jetzt Hilfe! Wir streben deshalb eine Einmalzahlung an, die sozial ausgewogen dort am meisten hilft, wo am meisten Hilfe nötig ist.
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Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Marcel Minckert, Gabriele Nell und Melanie Paul