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GdS äußert Kritik am Entwurf des KHVVG

Berlin, 26.04.2024 – Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 13. März 2024 kritisch bewertet. Trotz positiver Ansätze wie der Einführung von Vorhaltepauschalen, sieht die GdS erhebliche Schwächen, insbesondere bei der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds. Dieser soll zur Hälfte aus Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, was die GdS als Zweckentfremdung ansieht. Die GdS fordert stattdessen eine stärkere Verantwortung von Bund und Ländern.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Umstellung der Krankenhausabrechnungsprüfung auf eine strukturierte Stichprobenprüfung, die nach Ansicht der GdS zu weniger genauen und häufig überhöhten Abrechnungen führen wird. Zudem betont die GdS die Notwendigkeit, pflegerische Aspekte und qualifiziertes Personal in den Gesetzestext einzubinden, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen.

Die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie unter

https://www.gds.info/wp-content/uploads/2024/04/20240426-GdS-Stellungnahme-KHVVG.pdf

 

PressemitteilungGdS-KHVVG-2024-04