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Einkommensrunde 2020 – Blockadehaltung der Arbeitgeber – Zeichen auf Warnstreik

Bei den Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit Bund und Kommunen stehen die Zeichen auf Warnstreik: Nachdem die Arbeitgeber auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 19. und 20. September 2020 in Potsdam kein Angebot vorgelegt haben, rüsten sich der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften für Protestaktionen, um den Unmut der Beschäftigten über die Blockadehaltung der Arbeitgeber auf die Straße zu tragen. Im Organisationsbereich der GdS sind von der Entwicklung im allgemeinen öffentlichen Dienst die Fachbereiche Renten-, Unfall- und landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie Bundesagentur für Arbeit betroffen.

Mit Hinweis auf die enormen finanziellen Belastungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben Bund und Kommunen jedes Entgegenkommen abgelehnt und erneut einen Tarifabschluss mit äußerst geringem Umfang und extrem langer Laufzeit gefordert.

Die Arbeitgeberseite besteht weiterhin darauf, das Thema „Arbeitsvorgang“ in der Eingruppierung neu zu regeln. Dies lehnen dbb und GdS ab und fordern, die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umzusetzen, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass bei Beschäftigten in der Justizverwaltung verschiedene Einzeltätigkeiten zu einem großen Arbeitsvorgang zusammenzufassen sind, der dann der Eingruppierung zugrunde zu legen ist. Dies führt bei den betroffenen Beschäftigten zu einer Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe.

Die Gewerkschaften haben an den vergangenen beiden Tagen in Potsdam ihre Forderungen erneut begründet. Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Dienstes sind, um das Land am Laufen zu halten. Die Krisensituation hat in der Öffentlichkeit verstärkt ins Bewusstsein gerufen, welch hervorragende und herausfordernde Arbeit die Kolleginnen und Kollegen tagtäglich leisten.

Die Pandemie zeigt aber auch die Missstände auf, die die Tarifpartner gemeinsam beheben müssen, um den öffentlichen Dienst weiter zu verbessern und auf hohem Niveau funktionsfähig zu halten. Der öffentliche Dienst muss im Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähiger werden. Genauso wichtig ist es, die Arbeitsbelastung der Beschäftigten dauerhaft zu senken und ihnen eine Perspektive für gesunde und alter(n)sgerechte Beschäftigungsbedingungen zu bieten.

Die Forderungen von dbb und GdS lauten:

●    Erhöhung der Tabellenentgelte
um 4,8 Prozent, mindestens 150 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten

●    Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro

●    Verlängerung und Verbesserung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

●    zusätzliche freie Tage, da der öffentliche Dienst nicht erst seit der Corona-Krise Entlastung braucht

●    eine verbindliche Zusage zur Übernahme der Azubis

●    Nahverkehrsticket für alle Azubis

●    Einbeziehung der praxisintegrierten Dualstudiengänge in den TVSöD

●    zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Bundesbeamten

●    Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamten

Die Verhandlungen werden am 22. und 23. Oktober 2020 in Potsdam fortgesetzt.

Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften werden bis zum 22. Oktober 2020 bundesweit zahlreiche Aktionen unter Corona-gerechten Bedingungen durchführen. Zu diesem Zweck haben die zuständigen Gremien die Warnstreik-Freigabe beschlossen. Wir fordern alle betroffenen Mitglieder auf, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen und sich an den Aktionen vor Ort zu beteiligen. Auch die Beamtinnen und Beamten sind aufgerufen, in ihrer Freizeit teilzunehmen. Informationen zu einzelnen Aktionen werden dbb und GdS gesondert veröffentlichen.

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