Mit Interesse verfolgt die GdS die aktuellen politischen Diskussionen zu Reformansätzen der Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen. Ob Sanktionen gemäß der aktuellen Regelungen des SGB II dabei verfassungsgemäß sind oder nicht, werden wir voraussichtlich in den nächsten Monaten vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, hören.
Die ins Spiel gebrachte und diskutierte Abkehr vom Grundsatz „Fördern und Fordern“ sieht die GdS dabei kritisch. Für ein verbindliches und damit nachhaltiges Arbeiten an und mit den Kunden bedarf es auch weiterhin für die Jobcenter-Mitarbeiter gesetzlicher Regelungen zur Durchsetzbarkeit von Vereinbarungen in der gemeinsamen Zusammenarbeit.
Die GdS sieht Handlungsbedarf der Bundespolitik in der rechtssicheren Gestaltung des SGB II als Grundlage der täglichen Arbeit in den Jobcentern. Kein Gesetz wurde bisher so oft in so kurzer Zeit geändert bzw. „modifiziert“ wie das SGB II – mit zahlreichen Nachteilen für die Beschäftigten der Jobcenter.
Die ständigen Änderungen verunsichern Bürger und Beschäftigte gleichermaßen. Nicht selten erweisen sich neue Regelungen am Ende langwieriger Gerichtsverfahren als rechtsfehlerhaft, sodass weitere Gesetzesänderungen vorgenommen werden müssen. All das führt zu einem nicht gerechtfertigten Ansehensverlust der Beschäftigten in den Jobcentern und mangelnder Wertschätzung für deren Arbeit.
Doch die Politik übernimmt nicht die Verantwortung für einzelne nicht haltbare Regelungen und Änderungen im SGB II, obwohl dieses Gesetz von der Politik aktiv gestaltet wurde. Allzu oft wird der „Schwarze Peter“ den einzelnen Jobcentern zugeschoben, die nur das Gesetz ausführen bzw. umsetzen müssen.
Wenn man sich die beeindruckenden Zahlen anschaut, was die einzelnen Jobcenter alles tun, um Menschen wieder in Arbeit und aus der Grundsicherung zu bringen, dann werden diese Erfolge öffentlich nicht ausreichend gewürdigt.
Daher benötigen wir zukünftig klare und gut durchdachte Regelungen, die auch vor Gericht Bestand haben. Die Politik schuldet dies nicht nur den Beschäftigten der Jobcenter, sondern in erster Linie auch ihren Bürgern, für die sie die Gesetze machen.