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DGUV: Nur kleine Schritte

In einer weiteren Verhandlungsrunde Anfang September haben wir erneut versucht, den BG-AT besser und damit die Unfallversicherungsträger als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Größere Schritte wollte die DGUV leider noch nicht gehen. Ein wenig Fortschritt gab es dennoch.

Das Licht …

Die Arbeitgeberseite hat uns einen Vorschlag vorgelegt, mit dem in Zukunft auch Beschäftigte ohne wissenschaftliche Hochschulausbildung die Entgeltgruppe 13 erreichen können. Damit wird einer seit langem bestehenden Forderung der GdS Rechnung getragen, erfahrenen und hoch qua­lifizierten Spezialisten ohne Hochschulabschluss den Weg über die Entgeltgruppe 12 hinaus zu eröffnen. Die dazu vorgelegte Formulierung ist zwar noch nicht in vollem Umfang konsensfähig, wir sehen uns aber auf einem guten Weg.

Auch erfreulich ist die Bereitschaft der DGUV, einen Tarifvertrag für Studierende abzuschließen. Der dazu vorgelegte erste Entwurf geht aus Sicht der GdS in die richtige Richtung und enthält viele gute Ansätze, die über vergleichbare Tarifverträge im öffentlichen Dienst hinausgehen. Zwar sind auch zu diesem Vorschlag noch einige Forderungen der GdS offen, dennoch sehen wir als GdS-Tarifkommission die Möglichkeit einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der DGUV für zukünftige Nachwuchskräfte.

… und der Schatten

Leider gab es in wesentlichen Punkten aus Sicht der GdS keine Fortschritte und zum Teil sogar klare Absagen. Die größte Enttäuschung ist für uns, dass die DGUV eine wirkliche Nachbesserung der neuen Entgelttabelle vor der nächsten Tarifrunde ausgeschlossen hat. Die einzige aus Sicht der DGUV in Betracht kommende Nachbesserung ist eine Erhöhung der Tabellenbeträge in den letzten beiden Stufen der Entgeltgruppen 8 und 9c um höchstens 50 Euro. Das ist aus Sicht der GdS, insbesondere für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 8 bis 10, die sich aus verständlichen Gründen als „Verlierer“ der neu geschaffenen Entgelttabelle sehen, nicht wirklich ein Fortschritt.

Nicht positiver bewerten wir die nochmalige Absage der DGUV an die Einführung der Entgeltumwandlung für ein Fahrradleasingmodell. Wir wissen, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen diese Möglichkeit wünschen. Die Arbeitgeberseite bleibt aber dabei, dass die einzige Option die Bezuschussung eines Dienstfahrrades sei, die aber erst umgesetzt werden könne, wenn der Bund diese Zuschussmöglichkeit für seine Beamten umsetzt. Das ist bisher nicht der Fall und aktuell auch nicht absehbar.

Ein weiterer Aufreger in dieser Verhandlungsrunde war die Verweigerung bei der von uns geforderten Erhöhung des Krankengeldzuschusses. Wir wollen eine Regelung, wonach der Krankengeldzuschuss nicht mehr – wie bisher – lediglich in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und dem Nettoentgelt gezahlt wird, sondern einen vollen Ausgleich der Differenz zwischen dem netto beim Beschäftigten ankommenden Krankengeld und dem Nettoentgelt. Die jetzige Regelung führt hingegen dazu, dass die Abzüge vom Krankengeld nicht ausgeglichen werden, also das verfügbare Entgelt während einer längeren AU sinkt. Aus unserer Sicht war und ist das ungerecht! Die Arbeitgeberseite bezeichnete diesen Vorschlag als „zu teuer“, war allerdings nicht in der Lage, konkrete Zahlen vorzulegen. Das ist wirklich ärgerlich!

Leider war die DGUV in dieser Runde auch nicht bereit, unseren Vorschlag aufzugreifen, ein verbindliches Budget für die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zu tarifieren. Wir haben vorgeschlagen, das Budget auf der Basis der nach dem Einkommensteuergesetz möglichen steuerfreien Beträge pro Beschäftigten festzulegen. Dazu waren die Arbeitgeber nicht bereit. Bleibt es bei dieser Haltung, wird es auch weiterhin höchst unterschiedliche Anstrengungen und Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderungen innerhalb der Träger der Unfallversicherung geben, was wir im Sinne der Arbeitgeberattraktivität der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung für nicht zweckmäßig halten.

Stichwort „Arbeitgeberattraktivität“: Wir haben dazu eine Reihe weiterer Vorschläge gemacht, die bislang ebenfalls nicht konsensfähig sind. Die reichen von einer erweiterten Freistellung für die Pflege naher Angehöriger über die Schaffung
eines Familientages für Eltern bis hin zu zusätzlichen Urlaubstagen für langjährig Beschäftigte.

Die Verhandlungen werden am 5. Dezember 2024 in Hamburg fortgesetzt. Bis dahin werden wir als GdS unsere Forderungen und Erwartungen noch einmal zusammenfassen und gegebenenfalls auch Kompromisslinien aufzeigen. Wir haben weiterhin das Ziel, den BG-AT wirklich besser zu machen!

Für die GdS verhandelten:

Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Ulrich Rodiek (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Torsten Adam (BGHM), Sven Both (BG BAU), Ernst Feser (VBG), Juliane Hörl (BG BAU), Horst Jache (BGHM), Thomas Kästner (BGN), Ann Piethold (BG ETEM), René Schmidt (BG ETEM), Dieter Schüttler (BG RCI), Thomas Wehner (DGUV)

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