In einer weiteren Verhandlungsrunde am 25. Mai 2023 in Berlin standen eine Vielzahl von Themen auf der Agenda. Erfreuliche Ergebnisse trafen dabei auch auf Ernüchterung. Unsere Einschätzung:
RatSch-TV
Beim RatSch-TV besteht nun endlich Einigkeit. Die letzten Diskussionspunkte konnten gelöst werden. Darüber freuen wir uns als GdS! Denn nun steht für zukünftige organisatorische Änderungen ein deutlich moderneres Tarifwerk zur sozialen Flankierung von notwendigen Maßnahmen zur Verfügung. Besonders wichtig waren uns eine bessere finanzielle Absicherung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen, eine erweiterte Verpflichtung der Träger, bei räumlichen Aufgabenverlagerungen mobiles Arbeiten anzubieten, sowie ein Anspruch auf Qualifizierung. Zudem steht in besonderen Fällen auch eine finanziell attraktivere Altersteilzeit zur Verfügung, um älteren Betroffenen einen sozial verträglichen Ausstieg anbieten zu können. Der Tariftext wird nun noch einmal redaktionell geprüft und dann veröffentlicht.
Einkommensrunde 2023
Noch erfreulicher für die Tarifbeschäftigten ist, dass die DGUV bereits signalisiert hat, die bei Bund und Kommunen ausgehandelte Inflationsausgleichsprämie ebenfalls zu vereinbaren. Der dazu nötige gesonderte Tarifvertrag liegt im Entwurf bereits vor. Auch die Tarifbeschäftigten der DGUV erhalten also für die Monate Januar bis Juni 2023 eine steuerfreie Einmalzahlung von 1.240 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 620 Euro) sowie in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 220 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 110 Euro). Voraussetzung ist jeweils ein zumindest für einen Arbeitstag bestehender Entgeltanspruch im Bezugszeitraum. Die DGUV hat uns zugesichert, dass alles versucht wird, die Auszahlung der ersten Zahlung noch im Juni umzusetzen. Garantieren konnte die Arbeitgeberseite dies aufgrund der unterschiedlichen organisatorischen Gegebenheiten bei den einzelnen Trägern aber nicht. Angesichts der immer noch hohen Inflation ist die Zahlung aber in jedem Fall eine sehr gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen!
Die bei Bund und Kommunen ab März 2024 vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte um pauschal 200 Euro sowie – darauf aufbauend – 5,5 Prozent ist hingegen noch nicht in „trockenen Tüchern“. Diese Erhöhung soll Teil der Neufassung des BG-AT werden.
Neuer BG-AT
Teil des neuen BG-AT soll eine verbesserte Entgelttabelle sein. Die DGUV hat uns zugesichert, dass kein Tabellenwert unterhalb der in Bund und Kommunen ab März 2024 gültigen Tabelle liegen wird. Das klingt gut! Leider konnte uns die DGUV noch keine konkreten Zahlen nennen. Angeboten wurde zudem die Erweiterung der Entgelttabelle um eine zusätzliche Entgeltgruppe 16. Zudem sollen alle Entgeltgruppen um eine siebte Erfahrungsstufe ergänzt werden. Auch das klingt erst einmal gut. Allerdings hat die DGUV weder konkretisiert, für welche Beschäftigte die Entgeltgruppe 16 in Zukunft gelten soll und wie lange der Aufstieg bis zur siebten Erfahrungsstufe künftig dauern soll. Als GdS haben wir unsere Zweifel daran, dass eine zusätzliche Entgeltgruppe für wahrscheinlich sehr wenige „Spitzenfunktionen“ und eine zusätzliche Erfahrungsstufe, die erst nach vielen Jahren erreichbar sein wird, die DGUV als Arbeitgeber attraktiver machen wird.
Notwendig wären aus unserer Sicht attraktivere Einstiegsgehälter und ein schnellerer Aufstieg sowie großzügigere Eingruppierungsregelungen, die mehr Karrieremöglichkeiten eröffnen. Zudem sollten bekannte Schwächen des bestehenden Systems behoben werden, wie zum Beispiel der Verlust von Stufenlaufzeiten bei Höhergruppierungen. Zu diesen Punkten hat sich die Arbeitgeberseite aber noch nicht abschließend positioniert. Zumindest die Erhöhung der Sonderzahlung auf 100 Prozent für alle Beschäftigten hat man angeboten. Das ist erfreulich, zur Wahrheit gehört aber auch, dass davon höher eingruppierte Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr profitieren als Mitarbeiter in den unteren Entgeltgruppen.
Noch größer war die Ernüchterung bei den „nicht finanziellen“ Verbesserungswünschen der GdS. Wir bleiben dabei: Junge, motivierte und gut ausgebildete Menschen überzeugt man nicht (nur) mit Geld! Wir haben deshalb unter anderem eine niedrigere Wochenarbeitszeit, mehr Flexibilität, zum Beispiel durch Sabbatical-Regelungen, sowie eine bessere Absicherung im Krankheitsfall und im Alter gefordert.
Bis auf die bereits im Vorfeld angebotene Möglichkeit, zugunsten von fünf zusätzlichen Urlaubstagen auf einen Teil der Sonderzahlung zu verzichten, haben wir zu diesen Punkten aber wenig bis keine Bereitschaft der Arbeitgeber wahrgenommen. Auch die Einführung von Fahrradleasing lehnt die DGUV ab. Bei aller berechtigten Kritik an diesem Modell: Viele Beschäftigte und viele Bewerber erwarten die Möglichkeit des Fahrradleasings!
Die sehr einseitige Ausrichtung der Arbeitgeber ist bedauerlich und muss sich ändern! Uns ist wichtig, die sich jetzt durch die Schließung des DO-Rechts ergebende Möglichkeit, in der Unfallversicherung zu wirklich modernen, wettbewerbsfähigen Tarifregelungen zu kommen, nicht verstreichen zu lassen. Nur mit „mehr Geld“ ist es nicht getan!
Die Verhandlungen werden am 19. Juni 2023 in Berlin und am 17. Juli 2023 in Sankt Augustin fortgesetzt.
Jetzt ist die Chance da, gestalten Sie mit und unterstützen Sie uns! Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt
Für die GdS verhandelten:
Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Torsten Adam (BGHM), Sven Both (BG BAU), Ernst Feser (VBG), Horst Jache, Dieter Schüttler (BG RCI) und Thomas Wehner (DGUV)