Über den ersten Schritt zu einer Verbesserung des BG-AT besteht nun Einigkeit. Nachdem wir die Inflationsausgleichsprämie bereits im Mai gesichert haben, haben wir jetzt auch die weiteren Erhöhungen aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vereinbart. Aber nicht nur!
Neue Entgelttabelle
Die neue Tabelle zum BG-AT finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. Sie tritt zum 1. März 2024 in Kraft. Sie enthält nicht nur die Umsetzung des Tarifabschlusses Bund, die Beträge sind an vielen Stellen noch deutlicher gesteigert worden.
Die zusätzlichen Entgeltgruppen 15 und 16 werden nur wenige Beschäftigte betreffen. Sie sind für das Gewinnen und Halten von besonders ausgebildeten Beschäftigten aber wichtig.
Interessanter für alle Beschäftigten ist sicher die neu geschaffene Erfahrungsstufe 7 bei allen Entgeltgruppen. Diese wird grundsätzlich nach sechs Jahren in der Erfahrungsstufe 6 erreicht. Die Zeiten, die bis einschließlich Februar 2024 in der Erfahrungsstufe 6 zurückgelegt sind, werden für die Höherstufung in die neue Erfahrungsstufe 7 berücksichtigt. Beschäftigte, die bis Februar 2024 bereits sechs Jahre in der Erfahrungsstufe 6 zurückgelegt haben, werden also direkt bei Inkrafttreten höhergestuft. Davon werden viele Kolleginnen und Kollegen direkt profitieren.
Verbessern konnten wir auch die Mitnahme von Verweilzeiten bei Höhergruppierungen. Zukünftig nehmen Beschäftigte, die in der bisherigen Entgeltgruppe mindestens die Erfahrungsstufe 4 erreicht haben, die Hälfte der zurückgelegten Zeit in die höhere Entgeltgruppe. Damit ist ein echtes Ärgernis zumindest abgemildert. Ganz zufrieden sind wir damit nicht. Wir hatten die generelle Mitnahme der gesamten Verweilzeit bei Höhergruppierungen gefordert. Das war (noch) nicht durchsetzbar.
Sonderzahlung
Ab 2024 gilt: 100 Prozent Sonderzahlung für alle. Endlich gibt es im BG-AT wieder ein echtes 13. Gehalt.
Vermögenswirksame Leistung
Auch hier gilt: Schluss mit dem „Kleinklein“! Ab dem 1. März 2024 gewähren die Träger die maximal möglichen 40 Euro/Monat für entsprechende Produkte. Das ist für viele Beschäftigte ein erhebliches Plus beim Netto.
Mobilitätszuschuss
Bereits ab dem 1. Oktober 2023 sind die Träger verpflichtet, den Angestellten einen Mobilitätszuschuss zu gewähren. Ausgestaltung und Höhe orientiert sich dabei an den für die Beamten/DO-Angestellten gültigen Regelungen.
Und sonst?
Die DGUV war bestrebt, die Verbesserungen auf den monetären Bereich zu beschränken. Das bedauern wir als GdS. Denn wir halten sowohl die wöchentliche Arbeitszeit wie auch die fehlende Flexibilität bei der Verteilung (Stichworte Lebensarbeitszeit, Sabbatical usw.) für nicht mehr zeitgemäß. Erreichen konnten wir die Möglichkeit, dass Beschäftigte zukünftig auf einen Teil des Weihnachtsgeldes verzichten können und dafür fünf Tage zusätzlichen Erholungsurlaub „kaufen“. Zudem wird die Übertragung von Urlaub bis zum 31. Dezember des Folgejahres ermöglicht.
Fortsetzung der Verhandlungen
Über die aus Sicht der GdS unerlässlichen weiteren Modernisierungsschritte werden wir im Frühjahr 2024 weiter verhandeln. Wir haben konkrete Verhandlungszusagen zur Tabellenstruktur, zu Arbeitsbefreiungsmöglichkeiten, Betrieblicher Altersversorgung, zum Krankengeldzuschuss, zum Tarifvertrag für Studierende und zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der DGUV vereinbart. Zum Thema Wochenarbeitszeit war die Arbeitgeberseite leider nur zu einer „Gesprächszusage“ bereit. Hier hängt man aus unserer Sicht noch zu sehr am öffentlichen Dienst. Dennoch kann sich das Gesamtpaket sehen lassen.
Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf beiden Seiten. Es ist eine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2023 vereinbart.
Für die GdS verhandelten:
Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Torsten Adam (BGHM), Sven Both (BG BAU), Ernst Feser (VBG), Horst Jache, Thomas Kästner (BGN), René Schmidt (BG ETEM), Dieter Schüttler (BGRCI), Thomas Wehner (DGUV) und Ulrich Rodiek (GdS-Bundesgeschäftsstelle)