Am 14. Februar 2025 hat sich die GdS-Tarifkommission erneut digital mit den Vertreter/innen der Deutschen Rentenversicherung getroffen, um sich gemeinsam dem Feinschliff des Tarifvertrages für Studierende zu widmen, bevor es an die Politur gehen soll.
Der neu eingefügten Präambel, die das gemeinsame Verständnis für notwendige Investitionen in den Nachwuchs aufgrund des sich stetig wandelnden Arbeits- und Ausbildungsmarktes mit dem Ziel einer soliden Basis für die Gewinnung, Ausbildung und am Bedarf ausgerichteten Bindung von Nachwuchskräften verdeutlichen soll, konnten wir unumwunden zustimmen. Aber selbstverständlich sollte sich der Inhalt der Präambel auch vollumfänglich im eigentlichen Tarifwerk wiederfinden.
Wir haben bei den Tarifverhandlungen im Januar festgestellt, dass wir gemeinsam durchaus schon große Schritte gegangen sind, und bei dieser Feststellung bleiben wir auch. Es ist erfreulich, als Investition allerdings auch unerlässlich, dass unter anderem erforderliche Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt und die Studierenden bei den Kosten für Unterkunft und Heimfahrten nicht alleingelassen werden, damit sie sich möglichst sorgenfrei und hochmotiviert ihrem Studium widmen können.
Aber nach dem Studium soll es grundsätzlich bei der DRV weitergehen. Deshalb haben wir uns auch mit den Modalitäten zu Rückzahlungsverpflichtungen auseinandergesetzt. Eine solche Pflicht kann jedoch nur entstehen, wenn den Absolventen nach dem Studium ein Angebot zur Weiterbeschäftigung gemacht wird.
An dieser Stelle sind wir in der jetzigen Verhandlungsrunde etwas steckengeblieben, denn die Arbeitgeberseite sah sich nicht in der Lage, eine wie auch immer geartete Möglichkeit der Übernahme zur Weiterbeschäftigung in den Tarifvertrag aufzunehmen. Ganz im Sinne der von der DRV gefundenen Formulierung in der Präambel, dass es auch um die Bindung der Nachwuchskräfte geht, können wir diese Haltung nicht nachvollziehen. Studieren, um zu bleiben – das sollte das Ziel sein.
Erfreulicherweise ist die Arbeitgeberseite nunmehr endlich auf die Forderung zur Zahlung einer Abschlussprämie eingegangen und hat ihre Überlegungen dargestellt. Sie stehen jedoch weiter unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung.
Den Feinschliff haben wir also noch nicht geschafft. Wir werden weiter daran arbeiten.
Für die GdS verhandelten: Nora von Stein (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführerin), Elke Janßen (stellv. GdS-Bundesvorsitzende), Leon Hitzer (DRV Bund), Angela Rosenkranz (DRV KBS), Bettina Stiefel (DRV Hessen)
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