Eigentlich sind wir uns mit der Arbeitgeberseite einig, dass wir einen Tarifvertrag für Studierende schaffen wollen, der wirklich attraktiv ist. Aktuell liegen jedoch auf dem Weg dazu noch unterschiedliche Vorstellungen auf dem Tisch.
Nach dem Auftaktgespräch in Bochum im Oktober konnten wir am 27. November 2024 in einer Online-Verhandlungsrunde mit der Arbeitgeberseite den zwischenzeitlich übermittelten ersten Tarifvertragsentwurf diskutieren. Die darin normierte Angleichung der Jahressonderzahlung auf 90 Prozent sowie die Vereinheitlichung der vermögenswirksamen Leistung auf 13,29 Euro monatlich war längst überfällig und ist sehr erfreulich.
Nicht akzeptabel für uns ist dagegen die bisher in dem Entwurf nur marginal vorhandene Regelung von Ansprüchen der Studierenden auf Ausbildungsmittel. Die sehr allgemeine Formulierung, dass der Arbeitgeber etwas zahlen oder zur Verfügung stellen „kann“, genügt uns nicht! Das gilt auch für die Erstattung von Unterkunftskosten am auswärtigen Studienort. Auch hier fordern wir statt einer „Kann“-Regelung einen für alle Träger verbindlichen Mindeststandard, auf den alle Studierenden einen Anspruch haben.
Weiter wird aus unserer Sicht keine echte Motivation zum „Studieren, um zu bleiben“ geschaffen, in dem eine Bindungsdauer, innerhalb der Studienkosten zurückgezahlt werden müssten, auf fünf Jahre ausgedehnt wird.
Positiv zu bewerten ist, dass unserer Forderung nach Regelungen, die eine Rückzahlungsverpflichtung in bestimmten Fällen grundsätzlich ausschließen, bereits im ersten Entwurf entsprochen wurde.
Daneben konnten wir erste Bewegungen in die richtige Richtung im Kontext Mobilität vernehmen. Doch auch hier besteht für uns noch weiterer Klärungsbedarf: Warum soll gerade für den Weg zu Prüfungen nur das günstigste Verkehrsmittel maßgebend sein? Kann man den Studierenden nicht auch zutrauen, selbst ermessen zu können, ob statt nur einer Heimfahrt auch mehrere in einem Monat möglich sind und dafür vielleicht im nächsten keine?
Gänzlich fehlt aktuell aus unserer Sicht eine Regelung zum Krankengeldzuschuss, zur Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach dem Studium, die Zahlung einer Abschlussprämie sowie der Anspruch auf ein Zeugnis.
Die Arbeitgeberseite hat deutlich gemacht, dass die von uns genannten „Knackpunkte“ für sie sehr schwierig seien.
Wir bleiben dran. Weitere Verhandlungstermine sind vereinbart.
Für die GdS verhandelten:
Nora von Stein (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführerin), Ulrich Rodiek (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Elke Janßen (stellv. GdS-Bundesvorsitzende), Leon Hitzer, Frank Mathiske (beide DRV Bund), Bettina Stiefel (DRV Hessen)
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