In einer zweitägigen Sitzung der GdS-Tarifkommission DAK-Gesundheit haben wir uns im November zu den aktuell auf der Tarifebene anstehenden Fragestellungen ausführlich ausgetauscht. In vielen Punkten wünschen wir uns ein schnelleres Agieren der Arbeitgeberseite.
Inflationsprämie
Die erste Reaktion der DAK-Gesundheit auf unsere Initiative klang positiv. Der Vorstand äußerte Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten und unsere Forderung nach einer Nachbesserung des grundsätzlich guten Gehaltsabschlusses 2022. Das dafür von der Politik vorgesehene Mittel von steuerfreien Einmalzahlungen bis zu einer Maximalhöhe von 3.000 Euro bietet dafür die Chance. Inzwischen scheint die Linie aber zu sein, den Tarifvertrag als ausreichend zu betrachten und die sich aus der Inflation ergebenden Sorgen auf die Beschäftigten und die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zu verlagern. Das ist aus Sicht der GdS weder fair, noch entspricht es der gesellschaftlichen Verantwortung des Vorstandes einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bei allem Verständnis für die schwierige Finanzsituation der Kassen sowie der GKV insgesamt und bei allem Verständnis für den Verweis auf einen im Grunde guten Tarifabschluss 2022/23 bleibt der Eindruck, dass die Arbeitgeberseite sich aus ihrer Verantwortung nimmt. Und dies, obwohl der Vorstand erst kürzlich in seiner Videobotschaft an die Beschäftigten verkünden konnte, dass durch gesetzliche Maßnahmen die Rücklagen der DAK-Gesundheit deutlich weniger abgeschmolzen werden müssen als zunächst befürchtet. Nach den Ausführungen des Vorstandes stehen der Kasse nun zusätzliche 85 Millionen Euro zur Verfügung! Leider soll davon nichts bei den Beschäftigten ankommen. Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Denn für den Zeitpunkt des Tarifabschlusses kann niemand etwas und die lange Laufzeit war – wie immer – die Forderung der Arbeitgeberseite. Sich diese lange Laufzeit nun trotz der völlig unvorhersehbaren Preisexplosion zunutze zu machen, wird zukünftige Gespräche über längere Laufzeiten belasten.
Anlage 5 (Eingruppierung)
Dass die immer noch gültige Anlage 5 zum DAK-TV inzwischen nicht mehr viel mit der Realität in der DAK-Gesundheit zu tun hat, ist nicht neu. Und dass viele Stellen, die es in der aktuellen Organisationsstruktur der Kasse gibt, sich in der Anlage 5 nicht einmal ansatzweise abbilden lassen, wissen eigentlich auch alle. Trotzdem will offensichtlich niemand dieses Problem anpacken. Das halten wir für falsch! Aus unserer Sicht müsste die DAK-Gesundheit genau wie wir ein Interesse daran haben, die vorhandene Anlage 5 zumindest an den Status quo der Organisation der DAK-Gesundheit anzupassen. Natürlich könnte man noch einen Schritt weitergehen und ein völlig neues und zukunftsfähigeres Eingruppierungssystem schaffen. Dafür braucht es jedoch nach Überzeugung der GdS neben externer Beratung vor allem einen erheblichen zeitlichen Vorlauf und den ernsten Willen aller Beteiligten, die Vergütungsstruktur wettbewerbsfähiger und nachvollziehbarer zu machen. Eine gute, marktfähige und funktionierende Eingruppierungsordnung schafft man nicht in drei Verhandlungsterminen. Gar nichts zu tun, kann auch nicht die Antwort auf die bekannte Situation sein!
Zuschuss zur Entgeltumwandlung
Nicht nachvollziehbar ist die Verweigerungshaltung der DAK-Gesundheit auch bei diesem Thema. Der Gesetzgeber hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verfügt, dass spätestens ab 1. Januar 2022 ein arbeitgeberseitiger Zuschuss von 15 Prozent zu erfolgen hat, wenn sich ein Beschäftigter für eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung entscheidet. Diese zusätzliche Vorsorge sollte gefördert werden, zumal der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung auch die wegfallenden Sozialversicherungsanteile einspart. Das lehnt man aber einfach ab! Zur Begründung beruft sich die DAK-Gesundheit bis heute auf eine sehr fragwürdige Rechtsauslegung. Vertreten wird die Auffassung, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung bereits abgeschlossene Tarifverträge zur Entgeltumwandlung, die keinen oder einen niedrigeren Arbeitgeberzuschuss vorsehen, den Zwang, einen Zuschuss von 15 Prozent zu gewähren, aufheben. Eine abschließende Entscheidung in dieser Frage gibt es bislang aus der Rechtsprechung nicht. In jedem Fall ist es für uns als Tarifpartner völlig unverständlich, dass die Verweigerung des Zuschusses auf einen Tarifvertrag gestützt wird, der zu einem Zeitpunkt abgeschlossen worden ist, als die gesetzliche Zuschusspflicht noch nicht existierte. In einen solchen Tarifvertrag auch Jahre später noch den Willen hineinzuinterpretieren, dass zukünftig vom Gesetzgeber vorgesehene Zuschüsse ausgeschlossen bleiben, ist schlicht inakzeptabel. Im Übrigen könnte dieser Tarifvertrag im Sinne eines Zuschusses von 15 Prozent jederzeit geändert werden. Das müsste die DAK-Gesundheit nur wollen. Als Arbeitgeber der Sozialversicherung stände ihr das sicher sehr gut zu Gesicht!
Generationentarifvertrag
Bereits vor längerer Zeit forderten wir die Kasse auf, mit uns über die Themen Gesundheit am Arbeitsplatz und sozialverträgliche Planung des Überganges aus dem Berufsleben in die Rentenphase zu sprechen. Wir glauben, dass es zukünftig immer wichtiger wird, den Beschäftigten zum Ende der aktiven Arbeitsperiode verschiedene und planbare Optionen anbieten zu können. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel Altersteilzeit denkbar. Die Altersstruktur der Beschäftigten in der DAK-Gesundheit ist bekannt, die Probleme werden größer werden. Ein geordneter Prozess, der für alle planbar ist, ist notwendig denn je. Zusätzlich böte eine entsprechende Regelung berufliche Perspektiven für jüngere Beschäftigte.
Inflationsprämie zum Zweiten
Zurück zu unserem Einstieg: Die hohe Inflation begleitet uns Tag für Tag. Angesichts dieser Situation und den sich daraus ergebenden Sorgen stünde der DAK-Gesundheit die zeitnahe Zahlung einer Inflationsprämie ebenfalls gut zu Gesicht. Der Tarifabschluss aus dem Januar 2022 kann sich – wir bleiben dabei – immer noch sehen lassen. Aber er ist auf einer völlig anderen Basis abgeschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt bewegte sich die Inflation noch auf einem relativ normalen Maß und die jetzige Situation, die offensichtlich auch im Jahre 2023 noch lange anhalten wird, war nicht ansatzweise absehbar. Deshalb kann und darf die DAK-Gesundheit jetzt nicht einfach die Hände in den Schoß legen! Bei anderen Krankenkassen und Trägern mit zeitlich späteren Verhandlungen lesen sich die Abschlüsse ganz anders. Dort konnten wir als GdS lineare Erhöhungen um sechs Prozent erreichen und die steuerfrei mögliche Auszahlung von 3.000 Euro ganz oder zumindest weitgehend ausschöpfen, so zum Beispiel bei der TK, dem Medizinischen Dienst oder dem GKV-Spitzenverband. Die DAK-Gesundheit wird mit ihrer Haltung ihrer sozialen Verantwortung nach unserer Überzeugung nicht gerecht. Aus Sicht der GdS ist es völlig inakzeptabel, wenn die Kassenvorstände sich in einer solchen Phase verweigern und ganz offensichtlich darauf hinarbeiten, die Zahlung der Inflationsprämie möglichst weit Richtung 2024 zu schieben, um diese Zahlung dann dazu zu nutzen, die linearen Steigerungen nach 2023 nach unten zu drücken. So werden die Beschäftigten der DAK-Gesundheit am Ende vielleicht sogar doppelt bestraft. Das kann und darf nicht das Ergebnis sein!
Unsere Veröffentlichung ist dieses Mal etwas länger geworden als gewohnt. Die Themen für das Jahr 2022 machten das aus unserer Sicht aber notwendig. Das nächste Jahr bringt erneut Herausforderungen mit sich, die wir nur gemeinsam meistern können. Die Tarifkommission der EMG-GdS fühlt sich gut aufgestellt.
Wir wünschen allen Beschäftigten der DAK-Gesundheit eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das Jahr 2023!
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Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Gert Bellmann (GdS-Geschäftsstelle Ost), Ralf Uhlig (Vorsitzender der EMG), Birte Ammon, Eveline Berger, Olaf Bodenschatz, Christian Bösing, Angela Derenthal, Udo Goldbach, Constance Meinke, Ulrich Kremer, Stephan Maaß, Regina Schelling, Markus Schmidt, Mario Schnellenbach, Angelika Schreiweis, Thomas Weber, Thilo Welsch und Michael Winkelhorst