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IKK-Tarifgemeinschaft: Corona-Kompromiss in letzter Minute – Vergütung steigt in drei Stufen

Nach zähen und sehr mühsamen Verhandlungen haben GdS und IKK-Tarifgemeinschaft per Videokonferenz einen Corona-Kompromiss zur linearen Vergütungserhöhung erzielt.

Die Kernelemente des Kompromisses im Detail:

•    Die Vergütung wird zum 1. April 2021 um 2,1 Prozent erhöht.

•    Eine weitere Vergütungserhöhung um 1,6 Prozent erfolgt zum 1. November 2021.

•    Die dritte Erhöhung um weitere 1,6 Prozent erfolgt zum 1. Juli 2022.


Für die Leermonate von November 2020 bis März 2021 gibt es eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 400 Euro für Vollzeitbeschäftigte (für Teilzeitbeschäftigte anteilig), die noch im Dezember 2020 ausgezahlt wird.

Damit ist gewährleistet, dass die Corona-Sonderzahlung sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei ist (also brutto = netto).

Darüber hinaus wird die Familienzulage von derzeit 130 Euro pro Kind in zwei Schritten erhöht: Ab 1. April 2021 beträgt sie 135 Euro, ab 1. Juli 2022 dann 140 Euro.

Die Laufzeit dieses Vergütungstarifvertrages endet am 31. Dezember 2022.

Die Tarifpartien haben eine Erklärungsfrist bis zum 24. November 2020 vereinbart.

Mit diesem Kompromiss, der unter den schwierigen Vorzeichen der Corona-Pandemie zustande gekommen ist, konnten wir ein Ergebnis erzielen, das sowohl den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten im Hinblick auf eine Vergütungserhöhung entgegenkommt als auch die ungewisse finanzielle Zukunft im IKK-System berücksichtigt.

Für die GdS verhandelten:
Sabine Wellnitz (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Oliver Bönecke (IKK classic), Stephan Büscher (IKK classic), Mathias Findeisen (IKK Brandenburg und Berlin), Jochen Schneider (IKK Südwest), Kirsten Pekrone (IKK gesund plus)