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Continentale BKK: Verhandlungsergebnis erreicht – JETZT entscheidet Ihr –


Nach einem insgesamt langen Weg und intensiven Verhandlungen konnten wir mit dem Vorstand aus unserer Sicht ein gutes Gesamtergebnis erzielen. Dazu gehören:

Entgelt

► Erhöhung der Gehälter um 5,5 Prozent zum 1. April 2024

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 1. Januar 2024: im 1. Ausbildungsjahr 1.100 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 1.200 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 1.300 Euro

Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.500 Euro (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte zur Hälfte)

     ► 500 Euro im Dezember 2023

       ► 1.000 Euro im Februar 2024

►Arbeitgeberzuschuss in Höhe von monatlich 12,50 Euro zum ÖPNV ab 1. Januar 2024

►Laufzeit: zwölf Monate

Entgeltgruppentarifvertrag

Abschaffung der Leistungszulage.
Gesamtvolumen der Zulage in Höhe von 8,5 Prozent wird ab 1. Januar 2024 auf die Tabelle umgelegt

Besitzstand der Gehälter von allen Beschäftigten zum 31. Dezember 2023

Überschreitende Gehälter werden nicht mehr abgeschmolzen, sondern nehmen an allen zukünftigen Entgelterhöhungen teil.

Unterschreitende Gehälter werden auf das neue, höhere Tabellengehalt angehoben

Manteltarifvertrag

► Tarifierung der bisherigen Arbeitsbedingungen im eigenen Manteltarifvertrag

► Verbesserte Regelungen zu

     ► Überstunden-/Wochenendzuschlägen

     ► Jubiläumszuwendungen

     ► Krankengeldzuschüssen

►Unkündbarkeit ab dem 52. Lebensjahr und zwölfjähriger Beschäftigungszeit

►Förderung der Betriebsgemeinschaft mit 50 Euro pro Jahr und pro Beschäftigtem

Ein gutes Gesamtpaket, wie wir finden. Neben einer ordentlichen Gehaltserhöhung, einem Zuschuss zum ÖPNV und einer Inflationsausgleichsprämie konnten wir auch die Abschaffung der Leistungszulage erreichen. Unter anderem Krankheit und Empfehlungsmanagement beeinflussen also nicht mehr Ihr Gehalt. Das Gute daran ist, dass dieser Topf für die Leistungszulage nicht verloren geht. Das Volumen wird in die Entgelttabelle geschüttet, was zu neuen höheren Tabellenwerten führt.

Besonders freut uns auch, dass die Kolleginnen und Kollegen mit Überschreiterzulagen (jetzige Besitzstände) bei Entgeltverhandlungen ihrem Gehalt nicht mehr beim Abschmelzen zugucken müssen. Vielmehr nehmen die Überschreiterzulagen vollumfänglich an allen zukünftigen Entgelt­erhöhungen teil. Die Unterschreiter wiederum werden auf die neuen, höheren Tabellenwerte angehoben, auch ein sehr schönes Plus.

Damit es auch keine Nachteile beim Bruttogehalt geben kann, gibt es zum 31. Dezember 2023 eine Besitzstandsgarantie für Ihr individuelles Bruttogehalt. Natürlich gilt dies nicht für später wegfallende temporäre Aufgaben oder einen späteren Wunsch auf Arbeitszeitreduzierung.

Auch beim eigenen Manteltarifvertrag gibt es Bewegung, wenn auch nicht so große wie beim Entgelt. Für uns und auch den Vorstand war es wichtig, hier Zeichen für die Identifikation mit der Kasse zu setzen. Dazu gehört aus unserer Sicht, dass man als Arbeitgeber bei schweren Krankheiten der Beschäftigten diesen mit längeren Krankengeldzuschüssen zur Seite steht. Dazu gehört auch, dass man bei notwendigen und angeordneten Überstunden als Arbeitgeber auch bereit ist, Geld für die Beschäftigten in die Hand zu nehmen. Auch gehört dazu, dass man die Betriebstreue belohnt, sei es mit höheren Jubiläumszuwendungen oder einem besonderen Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter, der sogenannten Unkündbarkeit. Wir freuen uns, dies für Sie erreicht zu haben.

Natürlich konnten wir auch nicht alle Forderungen durchsetzen. So war neben einigen offenen Positionen wie der Erhöhung des Weihnachtsgeldes unter anderem eine Rückkehr zu einem rein erfahrungsbasierten Entgeltsystem nicht mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Dabei muss man aber auch sehen, dass wir erst am Anfang der neuen Tarifpartnerschaft stehen. Auch der Vorstand zeigte sich zukünftigen Anpassungen gegenüber durchaus aufgeschlossen. Und für das Entgelt können wir auch aufgrund der kurzen Laufzeit von nur zwölf Monaten bereits Ende nächsten Jahres wieder für Sie in den Ring steigen. Wir freuen uns darauf.

Aber jetzt sind Sie als unsere Mitglieder am Drücker. Ihre GdS-Tarifkommission hält dies für ein gutes Ergebnis. Sie als unsere Mitglieder können abschließend entscheiden, ob wir das Verhandlungsergebnis annehmen sollen.

Dazu schicken wir Ihnen in Kürze einen Link zu, über den Sie alle weiteren Informationen abrufen und Ihre Stimme zum Verhandlungsergebnis abgeben können.

Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt