Nach intensiven Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite haben wir ein Verhandlungsergebnis zum neuen Standortkonzept des Landesverbandes erzielt. Dieses sieht vor:
- Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen
- Sicherung des mobilen Arbeitens im Tarifvertrag über mindestens zehn Jahre
- Förderung des mobilen Arbeitens durch einen Zuschuss von monatlich 30 Euro brutto ab dem 1. April 2023
- Zuschuss von monatlich 12,50 Euro brutto ab dem 1. April 2023 beim Kauf eines monatlichen ÖPNV-Tickets, zum Beispiel auch des 49-Euro-Tickets
- Möglichkeit zum Fahrradleasing mittels Entgeltumwandlung
Zudem soll es für Kolleginnen und Kollegen des „Internen Service“, die durch Rationalisierungsmaßnahmen des Landesverbandes besonders betroffen sind, Angebote zur Altersteilzeit geben.
Ihre GdS-Tarifkommission hält dies für ein gutes Ergebnis. Den Großteil Ihrer Forderungen aus unserer Umfrage konnten wir erfüllen. Deshalb standen unter anderem die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Beibehaltung und Förderung des „Mobilen Arbeitens“ bei den Tarifverhandlungen im Vordergrund.
Der Landesverband garantiert den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen im Zuge des Standortwechsels. Ein wichtiges Signal, welches der Landesverband nach eigener Aussage gerne bereit war zu geben. Trotzdem gibt es auch Arbeitsplätze im „Internen Service“, die es beim Landesverband zukünftig nicht mehr geben wird. Für uns war besonders wichtig, für diese Kolleginnen und Kollegen eine gute Lösung zu finden. Für diesen Personenkreis soll es Angebote zur Altersteilzeit geben, bei der auch die unteren Gehaltsgruppen und Teilzeitbeschäftigen besonders bedacht werden. Jede/r Betroffene sollte selbstverständlich genau überprüfen, ob ein solches Angebot für sie/ihn in Betracht kommt. Der Landesverband wird dafür individuelle Gespräche anbieten. Auch sollten die Kolleginnen und Kollegen sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Und selbstverständlich können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen. Der Landesverband hat zugesichert, dass ansonsten auch für diesen Personenkreis die Möglichkeit besteht, im Rahmen einer Abordnung bei einer der Mitgliedskassen weiterzuarbeiten.
Wir freuen uns, dass wir darüber hinaus dem Wunsch der Kolleginnen und Kollegen für die Beibehaltung und Förderung des „Mobilen Arbeitens“ Rechnung tragen konnten.
Die Sicherung des mobilen Arbeitens im Tarifvertrag und die Garantie des mobilen Arbeitens für mindestens zehn weitere Jahre sind ein schöner Erfolg. Durchsetzen konnten wir dabei für alle einen Zuschuss zum mobilen Arbeiten in Höhe von 30 Euro pro Monat. Dieser wird ab April 2023 ausgezahlt, unabhängig vom Grad der Nutzung des mobilen Arbeitens.
Auch erfreulich ist, dass wir mit der Arbeitgeberseite einen Arbeitgeberzuschuss zu einem monatlichen ÖPNV-Ticket in Höhe von 12,50 Euro vereinbaren konnten. Dies kann zum Beispiel auch für das zukünftige „Deutschlandticket“ genutzt wird.
Zu einem allgemeinen Mobilitätszuschuss, also auch für die Autofahrer, war der Landesverband allerdings nicht bereit. Dies war eine „rote Linie“ für die Arbeitgeberseite, die sie nicht bereit war zu überschreiten. Der Landesverband verwies auf seine Bereitschaft zur Zahlung eines dauerhaften Zuschusses zum mobilen Arbeiten, zum ÖPNW-Ticket und auch der zukünftigen Möglichkeit zum Fahrradleasing.
Aber jetzt sind erst einmal Sie dran. Sie als unser Mitglied entscheiden, ob wir das Tarifergebnis annehmen sollen.
Der Link, über den Sie Ihre Stimmen abgeben können, lautet: umfrageonline.com/s/bkklvnw2023
Wir freuen uns auf Ihre Meinung!
Für Sie verhandeln:
Martin Wichmann (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Beate Backes, Regina Koch (beide BKK-Landesverband NORDWEST)