Die GdS hat das am 19. Mai 2022 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung der Sanktionen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) kritisiert. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz sollen Sanktionen bei Pflichtverletzungen – wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder dem Abbruch einer Fortbildungsmaßnahme – ein Jahr lang ausgesetzt werden.
„Den Beschäftigten in den Jobcentern und letztlich auch deren Kunden wird durch das Sanktionsmoratorium ein Bärendienst erwiesen“, sagte der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner anlässlich der Abstimmung im Bundestag. „Den allergrößten Teil der Leistungsempfänger von ALG II betreffen Sanktionen gar nicht, weil die Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Jobcenter gut klappt. Aber bei hartnäckiger Verweigerung der Kooperation brauchen die Beschäftigten in den Jobcentern Mittel, um die gesetzliche Mitwirkungspflicht durchzusetzen.“
Das Sanktionsmoratorium ist zeitlich für ein Jahr befristet. Dann soll nach Plänen der Ampelkoalition ein „Bürgergeld“ das jetzige Arbeitslosengeld II ersetzen. Der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner dazu: „Eine dauerhafte und pauschale Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten stünde dem Grundsatz des Förderns und Forderns entgegen. Dieses Prinzip hat sich aber im Alltag der Arbeitslosenvermittlung bewährt.“ Er fordert stattdessen: „Mehr Weiterbildungsangebote, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vor allem ein ausreichender Personalschlüssel, um individuell auf die Leistungsempfänger eingehen zu können, müssen die Grundpfeiler des neuen Bürgergeldes sein. Als letztes Mittel bei strikter Verweigerungshaltung müssen aber auch Sanktionsmöglichkeiten erhalten bleiben.“