Mitglied werden / Beitrittserklärung

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Tag / Monat / Jahr
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(Träger mit Angabe Direktion, Regional-/Bezirksdirektion, Haupt- oder Bezirksverwaltung,
Verwaltungs-/ Geschäfts­stelle, Filiale, Kundencenter oder Servicezentrum) *
Der GdS-Beitrag beträgt 0,75 Prozent der Bruttobezüge, wobei dieser limitiert wird durch
die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, die zum 1. Januar 2024
auf 5175 Euro festgesetzt wurde. Das heißt, im Jahr 2024 beträgt der GdS-Höchstbeitrag —
kaufmännisch gerundet auf volle Zehn-Cent-Beträge — 38,80 Euro monatlich.
Bitte beachten Sie: Für Mitgliedschaften die ab 1.1.2025 beginnen, beträgt der GdS-Beitrag für Auszubildende/Anwärter(innen)/Studierende 5,- Euro monatlich.
Beginn des Studiums, der Anwartschaft, der Ausbildung
Voraussichtliches Ende des Studiums, der Anwartschaft, der Ausbildung

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