Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,
viele Themen wurden in der Verhandlungsrunde am 6. und 7. Mai 2024 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) diskutiert. Gute Ergebnisse haben wir bei der Sicherung der wegegefallenen Funktionsstufe „persönlicher Kundenkontakt im Antragsservice“ erzielt. Es soll Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Thema Arbeit zu ungünstigen Zeiten geben und wir haben die Arbeitgeberseite mit wichtigen Forderungen aus dem Kreis unserer Mitglieder konfrontiert.
Details
Die im ALG-Plus Bereich gesetzesbedingt weggefallene Funktionsstufe „Aufgabenerledigung persönlicher Kundenkontakt“ wird mit Stichtag 1. Januar 2023 für 24 Monate bis Ende 2024 in der TE IV und für 36 Monate bis Ende 2025 für die TE V gesichert. Es wird rückwirkend ab Wegfall nachgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig. Über Einzelheiten informieren Eure Fachgewerkschaften.
Die mittlerweile durch fortschreitende Digitalisierung überholten Regelungen zur Remotearbeit im IT-Systemhauses und im BA-Servicehaus sollen abgelöst werden. Im Gegenzug sollen Samstagszuschläge bereits ab 6:00 Uhr gezahlt werden. Bei Arbeitsleistungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, die zwingend in der Dienststelle o.ä. erfolgen müssen, sollen Wegezeiten analog der Rufbereitschaft angerechnet werden und auch bei den Zuschlägen für überlange Arbeitszeiten gibt es Verbesserungen. Der dbb ist hier offen, sieht aber in den Einzelheiten noch Nachbesserungsbedarf.
Offen sind auch noch die Vorschläge der BA zur Anrechnung von förderlicher Berufserfahrung und weiteren übertariflichen Regelungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Hier sollen nur wenige Berufsgruppen mit hoher Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erfasst werden. Das ist uns zu wenig. Es muss die gesamte BA in den Blick genommen werden.
Kernforderungen
Darum haben wir nochmals unsere Kernforderungen platziert:
- Wir bleiben dabei, dass Führung vor allem in der Ebene der Teamleitung aufgewertet werden muss.
- Wir fordern aufgrund der Komplexität, der Binnenvergleichbarkeit und der gesellschaftlichen Bedeutung eine Aufwertung im Bereich Fallmanagement.
- Wir fordern weiter eine Funktionsstufe für digitale Beratungskompetenz vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technisierung in der BA.
- In den TE VII und TE VIII gibt es eine Funktionsstufe für abgeschlossene Berufsausbildungen. In diese Funktionsstufe sollen auch die Beschäftigten „reinwachsen“, die sich in der BA bewährt haben.
- Im Büro der Geschäftsführung muss eine Aufwertung der Assistenzkräfte erfolgen. Aufgaben und Verantwortung werden von der TE VI nicht mehr ausreichend widergespiegelt.
Ausblick
„Wir haben uns gemeinsam viel vorgenommen,“ erklärte Thomas Zeth, Verhandlungsführer des dbb in der BA, „Anfang 2025 steht schon die nächste Einkommensrunde mit der BA an. Hier ist sehr wahrscheinlich, dass das Thema Arbeitszeit im Fokus stehen wird. Darum starten wir jetzt auch in der BA dazu die Diskussion mit unseren Mitlieder,“ so Zeth weiter.