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BA: Altersteilzeit-TV in der BA – Einigung am Tariftisch

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

die Bundesagentur zieht mit dem Bund beim Thema Altersteilzeit (ATZ) gleich. Ab 2022 haben Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr einen
Anspruch auf die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit. Im Ergebnis gelten die gleichen Regelungen, wie für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beim Bund.

Die Kernbestandteile sind:


• Die Altersteilzeitphase darf die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten und muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen.

• Grundsätzlich wird die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert. Dabei gibt es die Wahl, ob in einem Blockmodell (50/50) oder durchgehend in Teilzeitarbeit gearbeitet werden soll.

• Einstiegsalter ist ab 60 Jahre. Übernommen wurde vom Bund auch die Belastungsgrenze. Das bedeutet, dass maximal 2,5 Prozent der Beschäftigten (Arbeitnehmende) gleichzeitig in ATZ sein können. Kommt es zu mehr Bewerbern als die Quote zulässt, erfolgt die Auswahl nach dem Alter des Antragsstellers.

• Das Teilzeitentgelt wird um 20 Prozent des neuen Regelarbeitsentgelts aufgestockt, wodurch Beschäftigte bezogen auf das bisherige (Vollzeit-) Entgelt in der Regel 60 Prozent als Entgelt erhalten (alles Bruttobeträge). Die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers errechnen sich grundsätzlich aus 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Einzelheiten wird die BA vorstellen.

Leistungsbezahlung Führungskräfte
Auch der Tarifvertrag zur Leistungsbezahlung der Führungskräfte wird zum Vorteil der Beschäftigten angepasst. Hier werden unterjährige Stichtagsprobleme beseitigt. Bei Führung auf Probe gibt es jetzt mehr Fairness. Noch stehen beide Tarifverträge unter Gremien bzw. Vorstandsvorbehalt.