Ein weiteres Mal haben wir eine Vorstandssitzung per Videokonferenz am 11.12.2020 abgehalten. Auch die Vorbesprechung…
IKK classic: Nachfolge-TV vertagt!
GdS und IKK classic haben übereinstimmend entschieden, die Tarifverhandlungen für den Nachfolge-TV zunächst ruhend zu…
Wissenswertes rund um den Begriff Home-Office
Mobil, flexibel oder alternierend? – Neue Formen der Arbeit! Es war ein erzwungener Schritt: Die COVID-19-Pandemie hat viele Arbeitgeber veranlasst, sich gegenüber flexiblen Arbeitsformen zu öffnen. Das Interesse vieler Kolleginnen und Kollegen an „flexiblen Arbeitsformen“ ist allerdings – auch ohne Corona – ungebrochen.
Grundrente nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen
Die GdS hat sich in die Diskussion um die Grundrente eingeschaltet. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt die GdS zwar grundsätzlich, dass kleine Renten von langjährig Versicherten aufgewertet werden sollen, hegt aber große Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit zum 1. Januar 2021.
GdS fordert Familienpflegegeld
Das Bundesfamilienministerium prüft, wie ein Konzept für ein Familienpflegegeld aussehen könnte. Dies gab Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kürzlich in einem Interview bekannt. Die GdS unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.
BKK-Landesverband Nordwest: Entgelte steigen um 1,4 und 1,8 Prozent – keine Corona-Sonderzahlung
Die gute Nachricht ist: Auch in diesen gesundheitlich und wirtschaftlich schwierigen Zeiten konnten wir für…
Neue Arbeitswelten in der AOK
Unser gemeinsames Engagement hat sich gelohnt! Die Tarifvertragsparteien haben sich zur Gestaltung der neuen, digitalen Arbeitswelt auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Die genaue Ausgestaltung werden wir im Laufe des Jahres 2020 weiter vorantreiben. Hierzu stehen wir bereits mit der TGAOK in der Terminfindung.
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BKK VBU: Vergütungsrunde 2020 – Tarifergebnis abgesegnet!
Die GdS-Mitglieder haben dem Verhandlungsergebnis zwischen der BKK VBU und der GdS inzwischen zugestimmt. 75…
Was man im Falle eines Streiks wissen sollte!
Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern können im Extremfall zu Streikmaßnahmen führen. Um streiken zu dürfen, muss man aber nicht unbedingt Mitglied einer Gewerkschaft sein. Auch Nichtorganisierte sind berechtigt, im Falle eines Arbeitskampfes Ihre Arbeit niederzulegen und so Ihre Meinung zu den laufenden Tarifverhandlungen kundzutun. Lediglich in Bezug auf Verdienstausfall gibt es einen Unterschied. Denn: Gewerkschaftsangehörige haben Anspruch auf Streikgeld.