Auf die Arbeitsplätze bei der Deutschen Rentenversicherung wirken Veränderungen, die durch Technikeinsatz und Politik ausgelöst sind. Zum 31. Dezember 2019 sollen die Träger alle Leistungsbereiche auf die elektronische Aktenführung und -bearbeitung umstellen. Eine zeitgemäße tarifliche Absicherung der Beschäftigten in den Dienststellen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung fehlt jedoch immer noch.
Die GdS erörterte daher mit dem Vorstand der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung in einem Spitzengespräch die sich hieraus ergebenden Handlungsfelder. Der aktuelle Stand der Digitalisierung, dessen Auswirkungen sowie der Schutz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wurden dabei diskutiert.
Die GdS machte klar, dass sie den digitalen Prozessen grundlegend offen gegenübersteht. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und auch das damit verbundene Entgelt der Kolleginnen und Kollegen müssen aber garantiert sein. Der GdS-Bundes-hauptvorstand hat diese klare Grenze zum Schutz aller in der Sozialversicherung tätigen Kolleginnen und Kollegen beschlossen: „Die Sicherung gut bezahlter und qualifizierter Aufgaben muss das Ziel sein. Die Digitalisierung darf nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zur Entwertung der Tätigkeit führen!“
Die Arbeitgeber wollen nunmehr auf uns zukommen und uns ein neues Angebot unterbreiten. Wir sind gespannt und werden Sie informieren!
Sichern auch Sie sich jetzt die Zukunft an Ihrem Arbeitsplatz: www.gds.de/beitritt
Wir freuen uns auf Sie!